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Melanie Müller: Hitlergruß bei Konzert? Staatsanwaltschaft erhebt Anklage


Wegen Hitlergruß bei Konzert
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Melanie Müller

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 24.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Melanie Müller bei einem Live-Auftritt (Archivbild): Der Fall soll nun vors Amtsgericht kommen.Vergrößern des Bildes
Melanie Müller bei einem Auftritt (Archivbild): Der Fall soll nun vor dem Amtsgericht verhandelt werden. (Quelle: Wehnert/imago-images-bilder)
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Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Melanie Müller abgeschlossen. Jetzt soll der Fall vor das Amtsgericht kommen.

Hat Melanie Müller im vergangenen Jahr bei einem Konzert in Leipzig den Hitlergruß gezeigt? Die Staatsanwaltschaft glaubt: Ja, das hat sie. Und zwar nicht nur einmal.

Wie die Ermittler am Mittwoch mitteilten, war bereits Anfang Mai Anklage gegen Müller erhoben worden. "Der Angeschuldigten liegt zur Last, als Sängerin auf einer Veranstaltung öffentlich von der Bühne aus mehrfach den sogenannten Hitlergruß in Richtung des Publikums gezeigt zu haben", heißt es in der Mitteilung.

Vorwürfe gegen Melanie Müller nach zwei Videos

Die Staatsanwaltschaft spricht von umfangreichen Ermittlungen, die nun abgeschlossen seien. Zu Details könne man sich vor der gerichtlichen Hauptverhandlung jedoch nicht äußern. Nur so viel: "Die Angeschuldigte hat im Ermittlungsverfahren den Tatvorwurf bestritten."

Die Vorwürfe wurden im vergangenen Herbst laut. Zwei Videos tauchten damals kurz hintereinander auf. Auf dem einen sieht man Müller auf der Bühne vor Mitgliedern der Rockergruppe "Rowdys Eastside". Während die Musikerin ihre Songs performt, rufen die Zuschauer in der Menge "Sieg Heil" und heben den Arm zum Hitlergruß.

Bis zu drei Jahre Haft

Das zweite Video zeigt Müller selbst, wie sie den rechten Arm zackig in die Höhe reißt und ausstreckt. Müller behauptete nach der Veröffentlichung der Aufnahmen, die Geste sei nicht der Hitlergruß gewesen. Vielmehr bedeute sie "Zicke zacke zicke zacke" und solle das Publikum anheizen.

Die Staatsanwaltschaft wertet diese Aussage offenbar als Ausrede. Der Fall soll jetzt am Amtsgericht Leipzig geklärt werden. Auf das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" stehen bis zu drei Jahre Haft.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 24. Mai 2023 per Mail
  • Paragraph 86a im Strafgesetzbuch
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