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Dresden: "Sixtinische Madonna" – mildere Strafen für Klimakleber


"Sixtinische Madonna"
Klebe-Attacke: Mildere Strafen für Klimaaktivisten

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 17.04.2025Lesedauer: 1 Min.
ARCHIV - 23.08.2022, Sachsen, Dresden: Zwei Umweltaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ stehen in der Gemäldegalerie Alte Meister an dem Gemälde „Sixtinische Madonna“ von Raffael. Die umstrittenen Protestaktionen von Klimaschützern haben unter Museen und Versicherern eine Debatte um bessere Schutzmaßnahmen für Kunstwerke ausgelöst. (zu dpa: «Klebe-Attacke auf «Sixtinische Madonna» - Mildere Strafen») Foto: Sebastian Kahnert/dpaVergrößern des Bildes
Protest (Archivbild): Zwei Umweltaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" in der Gemäldegalerie Alte Meister am Gemälde "Sixtinische Madonna" von Raffael. (Quelle: Sebastian Kahnert)
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Das Dresdner Landgericht hat die Strafen für zwei Klimaaktivisten nach einer Klebe-Aktion in der Gemäldegalerie halbiert. Beide zahlen bereits Schadenersatz an die Staatlichen Kunstsammlungen.

Zwei Klimaaktivisten haben nach ihrer Klebe-Attacke auf die "Sixtinische Madonna" in der Dresdner Gemäldegalerie Alte Meister Straferlass erhalten. Das Landgericht Dresden halbierte ihre Geldstrafe in einem Berufungsverfahren rechtskräftig auf jeweils 300 Euro.

Die Strafkammer wertete die laufende Wiedergutmachung als strafmildernd. Beide Aktivisten haben bereits über 2.000 Euro Schadenersatz an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden gezahlt.

Die Mitglieder der damaligen Klimaprotestgruppe "Letzte Generation" hatten sich im August 2022 bei laufendem Besucherbetrieb am goldenen Rahmen des berühmten Altarbildes von Raffael festgeklebt. Ein Restaurator musste sie wieder ablösen.

Beschuldigte stimmten im September 2024 einem Vergleich zu

Das Amtsgericht Dresden hatte die beiden im Juni 2024 wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu je 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Zuvor hatten die junge Frau und ihr Begleiter Einspruch gegen Strafbefehle über 1.500 Euro eingelegt.

In einem separaten Verfahren zum Schadenersatz stimmten die Beschuldigten im September 2024 einem Vergleich zu. Sie müssen insgesamt 5.500 Euro an den Freistaat zahlen. Ursprünglich gefordert waren knapp 10.400 Euro wegen Reparaturkosten und entgangener Einnahmen durch die zeitweise Schließung des Museums.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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