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Sachsen-Wahl: Kretschmer am Hakenkreuz – Anwalt sieht "Grenzüberschreitung"


Wahlplakat sorgt in Sachsen für Wirbel
Anwalt zu Kretschmer am Hakenkreuz: "Überschreitet eine Grenze"

Von t-online, mgr

Aktualisiert am 21.08.2024Lesedauer: 1 Min.
Seit vergangener Woche hängt dieses umstrittene Wahlplakat an sächsischen Laternen: Besonders pikant – der Ministerpräsident ist mit seinem eigenen Geschlechtsteil ans Hakenkreuz gefesselt.Vergrößern des BildesDieses umstrittene Wahlplakat hängt an sächsischen Laternen: Für Anwalt Christian Solmecke ist der Umstand, dass der Ministerpräsident mit seinem eigenen Geschlechtsteil ans Hakenkreuz gefesselt ist, "heftig" und "unnötig". (Quelle: Montage (Die Partei, wbs.legal))

Die Generalstaatsanwaltschaft überprüft ein provokantes Wahlplakat der Satirepartei "Die Partei". Ein Rechtsanwalt kommt zu der Einschätzung: Nicht das Hakenkreuz ist problematisch – sondern ein anderer Aspekt.

Das umstrittene Wahlplakat zeigt Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) an ein Hakenkreuz gefesselt, während AfD-Politiker hämisch Beifall klatschen und CDU-Politiker teilnahmslos wirken. Frank Richter, religionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, bezeichnete das Plakat als "geschmacklos, verletzend und peinlich". Die Generalstaatsanwaltschaft hat einen Prüfvorgang eingeleitet. Hier lesen Sie mehr zu den Hintergründen.

Rechtsanwalt Christian Solmecke bewertet die Darstellung Kretschmers am Hakenkreuz nach Abwägung als hart, aber noch von der Kunstfreiheit gedeckt. Einen anderen Aspekt sieht er jedoch kritischer: "Der hinzutretende Umstand, dass er zudem mit seinem eigenen Geschlechtsteil gefesselt ist, ist jedoch heftig, unnötig und überschreitet eine Grenze", sagte Solmecke t-online. Daher sehe er das Plakat in einer Gesamtbetrachtung als verletzend an. "Ob es hier noch ein gerichtliches Nachspiel geben und 'Die Partei' das Plakat entfernen wird, bleibt abzuwarten", so der Anwalt einer Medienrechtskanzlei.

Dresden: Generalstaatsanwaltschaft hält sich bedeckt

Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft äußert sich bisher nicht zu Erkenntnissen aus dem Prüfvorgang.

Auch ein Radiowerbespot der Satirepartei steht in der Kritik. Der MDR wollte sogar die Ausstrahlung verhindern. Doch "die Partei" legte rechtliche Mittel dagegen ein – und bekam recht. Hier lesen Sie die Begründung des Verwaltungsgerichts Leipzig.

Verwendete Quellen
  • Antwort von Rechtsanwalt Christian Solmecke auf t-online-Anfrage – per Mail eingegangen
  • Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Dresden auf t-online-Anfrage – per Mail eingegangen
  • Eigene Berichterstattung
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