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Grünes Gewölbe: Sachsen fordert 89 Millionen Euro Schadenersatz von Clan-Familie


Nach Einbruch im Grünen Gewölbe
Sachsen fordert 89 Millionen Euro Schadenersatz von Clan-Familie

Von dpa
Aktualisiert am 27.01.2023Lesedauer: 2 Min.
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Ein Angeklagter wird im Prozess um den Juwelenraub am Grünen Gewölbe von Justizbeamten in Handschellen in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts geführt. (Quelle: Reuters)
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Nach dem Juwelendiebstahl am Grünen Gewölbe sollen die Angeklagten für Reparaturen und fehlende Schmuckstücke aufkommen.

Der Freistaat Sachsen macht im Zusammenhang mit dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe Dresden Schadenersatz in Höhe von 89 Millionen Euro geltend. Eine Vertreterin des Landesamtes für Steuern und Finanzen nannte am Freitag im Prozess am Landgericht Dresden die Summe von exakt 88.863.750 Euro für die zurückgegebenen, teils beschädigten und die noch fehlenden Schmuckstücke sowie für Reparaturen an zerstörten Vitrinen und am Museumsgebäude.

21 Schmuckstücke mit 113 Millionen Gesamtwert

Die Feststellung bezüglich der Teile aus dem "sächsischen Staatsschatz" beruhe auf der Annahme von Versicherungswerten, sagte die Beamtin. Für den Fall, dass das dem Gericht nicht ausreicht, solle für den Schmuck ein Sachverständigengutachten eingeholt werden – vorgeschlagen wurde ein Experte vom Auktionshaus Christie's.

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Laut der Anklage erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und hinterließen mehr als eine Million Euro Schaden. Seit einem Jahr müssen sich dafür sechs junge Männer zwischen 23 und 29 Jahren verantworten.

Die Deutschen aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie sind wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Nach Vorgesprächen im Zuge der späteren Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht war kurz vor Weihnachten 2022 ein Großteil der Beute teils beschädigt an die Staatlichen Kunstsammlungen zurückgegeben worden.

Ein Angeklagter leugnet weiter

Der "Deal", dem vier der Angeklagten zustimmten, umfasst neben glaubhaften Geständnissen auch die Bereitschaft, Fragen von Verfahrensbeteiligten zu beantworten – Namen von Dritten müssen sie dagegen nicht nennen.

Das überraschende Begehren der Verteidiger nach einem schriftlichen Fragenkatalog, um diesen mit ihren Mandanten zu besprechen, verzögert das Verfahren kurz vor Ende der Beweisaufnahme. Das Gericht schlug nun ein Prozedere vor, zu dem sich die Verteidigung bis zum nächsten Verhandlungstag positionieren soll. Wegen der komplizierten Befragung der fünf Angeklagten wurde ein zusätzlicher Tag im Februar terminiert, wie der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel sagte. Der Prozess wird am 2. Februar fortgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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