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Grünes Gewölbe in Dresden: Gericht weist Millionenklage gegen Wachfirma ab


Urteil in Dresden
Grünes Gewölbe: Gericht weist Millionenklage gegen Wachfirma ab

Von t-online
Aktualisiert am 29.04.2025 - 17:49 UhrLesedauer: 1 Min.
Drei Jahre nach Juwelendiebstahl im Grünen GewölbeVergrößern des Bildes
Die ausgeraubte Vitrine im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes (Archivbild): Von drei wertvollen Beutestücken fehlt immer noch jede Spur. (Quelle: Oliver Killig/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Nach dem Juwelendiebstahl von Mitgliedern des Remmo-Clans im Grünen Gewölbe wollte Sachsen Millionen von der Sicherheitsfirma. Das Dresdner Landgericht sah das anders.

Das Landgericht Dresden hat am Dienstag die Millionenklage des Freistaats Sachsen gegen die Sicherheitsfirma DWSI abgewiesen. Sachsen hatte nach dem spektakulären Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe 15,3 Millionen Euro Schadenersatz gefordert.

Der vorsitzende Richter Ralf Högner begründete das Urteil damit, dass selbst bei vertragsgemäßem Verhalten der Wachfirma der Schaden nicht verhindert worden wäre. Zwar sah das Gericht Versäumnisse beim ausgeschalteten Fassadenscanner und dem nicht gedrückten Alarmknopf. Diese hätten den Diebstahl aber nicht verhindern können.

Sachsen hatte der DWSI unter anderem vorgeworfen, den Außenscanner am Abend vor der Tat abgeschaltet zu haben. Zudem hätten die Wachleute beim Alarm im Juwelenzimmer den Notruf gewählt, statt den Alarmknopf zu drücken.

Sachsen muss 500.000 Euro Prozesskosten tragen

Der Freistaat prüft nun, ob er gegen das Urteil in Berufung geht. Die Prozesskosten von rund 500.000 Euro muss Sachsen tragen. Die DWSI darf trotz des Vorfalls weiterhin das Museum bewachen. Sie erhielt 2023 erneut den Auftrag vom Freistaat.

Bei dem Einbruch im November 2019 hatten Mitglieder des Berliner Remmo-Clans Juwelen im Wert von etwa 115 Millionen Euro gestohlen. Fünf Täter wurden inzwischen zu Haftstrafen verurteilt. Drei wertvolle Beutestücke, darunter der Sächsische Weiße Diamant, sind noch immer verschwunden.

Verwendete Quellen
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