Keine Entscheidung über Beitrag Reform von ARD und ZDF – Bovenschulte enttäuscht
Über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind sich die Bundesländer am Freitag einig geworden. Ob der Beitrag teurer als 18,36 Euro monatlich wird, bleibt offen.
Nach einer monatelangen Debatte ist für die Ministerpräsidentenkonferenz klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland neu aufgestellt wird. Das Ergebnis ihres Treffens wollen die Länderchefs noch am Freitag vorstellen. Klar ist allerdings, dass ein Punkt noch für Diskussionen sorgen wird: der Rundfunkbeitrag.
"Das Ergebnis der MPK zum Thema Rundfunkreform ist zwiespältig", schrieb Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am Freitagmittag auf X. Zwar sei die Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio grundsätzlich beschlossen worden, doch "wegen des Widerstands etlicher Länder" stehe eine Einigung bei der Erhöhung des Rundfunkbeitrags noch aus.
Bundesverfassungsgericht könnte über Rundfunkbeitrag entscheiden
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die KEF, hatte eine Anhebung um 58 Cent von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro ab 2025 empfohlen.
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- Rundfunkreform beschlossen: "Dann müsste der Beitrag sogar noch stärker steigen"
Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren: Kritik an den Inhalten oder an der Struktur der Sender darf bei der Entscheidung um die Anpassung keine Rolle spielen, hatte das Bundesverfassungsgericht" 2021 geurteilt.
Dort könnten sich die Bundesländer und die Anstalten bald womöglich erneut sehen: Es sei "davon auszugehen, dass die Anstalten die Beitragserhöhung in Karlsruhe einklagen – mit sehr hohen Erfolgsaussichten", schrieb Bovenschulte. Der SPD-Politiker gab an, sich auf Grundlage der KEF-Entscheidung für eine "auskömmliche Finanzierung des ÖRR" eingesetzt zu haben,
- x.com: Beitrag von Andreas Bovenschulte vom 25. Oktober 2024
- lto.de: "Sachsen-Anhalt verliert Vetorecht"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa