Auch im Fall Maddie verdächtig Christian B.: Gericht weist Antrag auf neuen Prozess zurück
Christian B. wird von schweren Vorwürfen freigesprochen. Ein früheres Urteil gegen ihn will seine Verteidigung überprüfen lassen. Der Versuch scheitert erneut.
Das Landgericht Göttingen hat den Antrag der Verteidigung von Christian B., das Vergewaltigungsverfahren von 2019 neu aufzurollen, als unzulässig zurückgewiesen. Laut einer Gerichtssprecherin wurde kein Wiederaufnahmegrund vorgetragen. Damit bleibt der Schuldspruch, den das Landgericht Braunschweig vor vier Jahren gegen Christian B. verhängte, weiterhin bestehen.
Der 46-Jährige verbüßt derzeit eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal. Auch ein Antrag der Verteidigung auf Aufschub der Vollstreckung wurde als unbegründet verworfen.
Die Fälle um Christian B. erregen international Aufmerksamkeit, insbesondere wegen seiner Verbindung zum Verschwinden der dreijährigen Madeleine McCann im Jahr 2007. In diesem Fall, der weltweit Schlagzeilen machte, steht er unter Mordverdacht. Eine Anklage wurde bislang jedoch nicht erhoben. Daher gilt die Unschuldsvermutung.
Prozess um Christian B.: Dritter Versuch zur Wiederaufnahme
Die Verteidigung von Christian B. hatte bereits zum dritten Mal versucht, das Verfahren von 2019 wiederaufzunehmen. Sie argumentierte unter anderem mit der Unglaubwürdigkeit von Zeugen. Große Erfolgsaussichten wurden dem Antrag jedoch nicht beigemessen.
Anfang Oktober war Christian B. in einem separaten Verfahren vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zweier Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen worden. Die Vorsitzende Richterin begründete den Freispruch mit unzureichenden Beweisen. Eine mögliche Revision dieses Urteils wird aktuell geprüft.
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa