Fiese Telefonmasche Kein Schadenersatz nach Betrug: Opfer verliert Tausende Euro

Mehrere Tausend Euro sind weg: Eine Frau fällt auf eine fiese Betrugsmasche herein. Ihr fahrlässiges Handeln wird ihr zum Verhängnis.
Eine Bankkundin, die Opfer eines Telefonbetrugs wurde, erhält keinen Schadenersatz von ihrer Bank. Das entschied das Oberlandesgericht Braunschweig mit Verweis darauf, dass die Frau mehrere Vorgänge mit dem Push-TAN-Verfahren freigegeben hatte. Bei dem Betrug wurden der Frau mehrere Tausend Euro gestohlen.
Zuvor war die Frau von einem angeblichen Bankmitarbeiter angerufen worden. Er sagte, dass versucht worden sei, unberechtigt eine Kreditkarte anzumelden. Die Zahlung müsse per App gelöscht werden. Die Kundin folgte den Anweisungen des Betrügers und gab vier Vorgänge frei. Der Mann sagte ihr, dass ihr Konto zur Sicherheit gesperrt werde, sie aber weiter mit ihrer EC-Karte zahlen könne. Mit einer neu registrierten Kreditkarte wurden dann knapp 7.900 Euro von ihrem Konto abgebucht.
Gericht in Braunschweig: Frau verstößt gegen Pflicht
Die Bank wollte dafür nicht aufkommen, weil die Kundin grob fahrlässig gehandelt habe. So sah es auch das Landgericht Göttingen, an das sich die Frau daraufhin wandte. Es wies ihre Klage im Mai 2023 ab. Aus den Sicherheitshinweisen der Bank werde eindeutig klar, dass Bankmitarbeiter am Telefon niemals dazu aufforderten, eine TAN zu nennen oder einen Auftrag per App freizugeben.
Die Kundin legte Berufung beim Oberlandesgericht ein. Auch dort hatte sie aber keinen Erfolg. Sie habe gegen die Pflicht verstoßen, die Verwendung des Push-TAN-Verfahrens vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, erklärte das Gericht.
Telefonbetrug: Es war bereits der zweite Anruf
Es habe mehrere Gründe gegeben, am Anruf des vermeintlichen Bankmitarbeiters zu zweifeln. So sei die Frau schon zuvor angerufen worden und habe diesen Anruf auch mit Hilfe der Bank nicht aufklären können. Die Behauptungen des Betrügers am Telefon beim zweiten Anruf hätten außerdem ihr Misstrauen wecken müssen.
Das Gericht wies die Klägerin per Beschluss auf seine Beurteilung hin, woraufhin sie die Berufung zurücknahm. Das Urteil aus Göttingen wurde bestätigt.
- Mit Material der Nachrichtenagentur afp
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.