"Krasse Mengen" Familienvater aus Berlin wegen Drogenschmuggels verurteilt
Weil er rund 1,6 Tonnen Drogen von Spanien nach Berlin geschmuggelt hatte, ist ein ehemaliger Berliner Unternehmer zu sechs Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden.
Das Landgericht in Berlin hat den 49-Jährigen am Freitag der unerlaubten Einfuhr und des Handels mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Die Einziehung von Tatbeträgen in Höhe von rund 5,6 Millionen Euro wurde angeordnet.
Hartnäckig und in "krassen Mengen" habe der Angeklagte in 18 Fällen zwischen August 2019 und November 2021 Haschisch und Marihuana aus Spanien eingeschmuggelt, um die Drogen in Deutschland zu verkaufen, hieß es im Urteil.
Berlin: Illegale Geschäfte über Krypto-Messengerdienst
Zum Teil habe er die Betäubungsmittel selbst transportiert, zum Teil habe er den Schmuggel über eine Im- und Exportfirma organisiert. Er habe für die illegalen Geschäfte auch den Krypto-Messengerdienst Encrochat genutzt.
Die Kryptierungssoftware galt zunächst als nicht entschlüsselbar und war deshalb bei Kriminellen sehr beliebt. Der Polizei in den Niederlanden und Frankreich gelang es dennoch im Frühjahr 2020, die Software zu knacken. Millionen geheimer Daten wurden abgeschöpft. Dies führte zu zahlreichen Verhaftungen in ganz Europa.
Angeklagter wollte kein "Loser-Vater" sein
Der Angeklagte hatte umfassend gestanden. Weil er als Unternehmer wirtschaftlich leider nicht mehr so erfolgreich gewesen sei und er seinen Kindern nicht der "Loser-Vater" sein wollte, habe er mit einem Drogenhandel begonnen.
Er habe ein Doppelleben geführt – "nach der Trennung von meiner Frau stand ich mit nichts da", so der 49-Jährige. Der Schmuggel von Drogen sei eine "fatale Entscheidung" gewesen, die er nun bitter bezahlen müsse.
Das Geständnis des nicht vorbestraften Mannes berücksichtigte das Gericht strafmildernd. Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte habe mit Drogengeschäften begonnen, "um sich ein Leben in Saus und Braus zu gönnen", so der Ankläger. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa