Pannen bei Bundestagswahl Bundeswahlleiter beantragt Wahlwiederholung in halb Berlin
Knapp acht Monate nach dem Wahldebakel in Berlin befasst sich der Wahlprüfungsausschuss mit Mängeln bei der Bundestagswahl. In der Hälfte der Bezirke müsse erneut gewählt werden, meint der Bundeswahlleiter.
Nach der Berliner Pannenwahl im September 2021 hat der Bundeswahlleiter Georg Thiel eine Wiederholung der Bundestagswahl in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen beantragt. Dort seien die Fehler so gravierend, dass eine Wahlwiederholung nötig sei, sagte Thiel am Dienstag bei der Anhörung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags.
Am Wahltag seien nicht nur einzelne Fehler als Ausreißer passiert, sagte Thiel. Vielmehr scheine es sich um ein "komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation" gehandelt zu handeln. Konkret gehe es ihm nicht nur um den Wahlkreis 77 (Reinickendorf), wo eine Mandatsrelevanz festgestellt wurde, wie der "Tagesspiegel" berichtet hatte.
Auch in den Wahlkreisen 75 (Mitte), 76 (Pankow), 79 (Steglitz-Zehlendorf), 80 (Charlottenburg-Wilmersdorf) und 83 (Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost) hält Thiel eine Wahlwiederholung für nötig. Das entspricht der Hälfte aller Berliner Wahlkreise.
Bundeswahlleiter über Berliner Pannenwahl: "Darf nicht vorkommen"
Schon die Vorbereitung der Wahl im September sei "bei Weitem" nicht so gewesen, wie sie hätte sein müssen, so Thiel. Die gesamte Wahlorganisation in Berlin brauche dringend eine Überarbeitung. Der Bundeswahlleiter verwies auch auf andere Großstädte wie München, Hamburg oder Köln, wo während der Wahl sogar eine Bombenentschärfung habe organisiert werden müssen. Trotzdem habe es dort keine derartigen Probleme gegeben wie in Berlin.
"Wir sind hier in einer Bundeshauptstadt eines zivilisierten Landes, da darf so etwas nicht vorkommen", wetterte Thiel. "Ich frage Sie, was muss sonst noch passieren, damit wir Wahlen als rechtswidrig oder wiederholungsfähig ansehen?"
Zahlreiche Pannen bei Wahl in Berlin
Die Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September waren von zahlreichen Pannen und organisatorischen Problemen geprägt gewesen. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor. Zudem hatten Wahllokale teils noch weit nach 18 Uhr geöffnet.
Vor diesem Hintergrund hatte der Bundeswahlleiter schon im November Einspruch gegen die Wertung der Wahl in sechs Berliner Bundestagswahlkreisen eingelegt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Vorkommnisse Auswirkungen auf die Sitzverteilung im neuen Bundestag hätten, hatte Thiel schon damals argumentiert.
Entscheidung über Wahlwiederholung kann Monate dauern
Voraussetzung für eine zumindest partielle Wahlwiederholung ist, dass Fehler und Pannen "mandatsrelevant" sind, sich also auf die Sitzverteilung auswirken. Der Wahlprüfungsausschuss untersucht seit geraumer Zeit, ob das tatsächlich der Fall ist und die Wahl zumindest in bestimmten Wahlkreisen oder -bezirken wiederholt werden muss.
Am Ende entscheidet der Bundestag über eine mögliche Wahlwiederholung. Wann das passiert, ist derzeit noch offen. In den kommenden Wochen oder Monaten will das Gremium eine Empfehlung dazu abgeben. Über diese stimmt dann der Bundestag in einer Plenarsitzung ab. Gegen diese Entscheidung wiederum kann vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht werden.
Auch im Hinblick auf das Berliner Abgeordnetenhaus steht die Frage einer zumindest teilweisen Wahlwiederholung im Raum. Darüber befinden muss nach diversen Einsprüchen der Verfassungsgerichtshof des Landes. Derzeit werden die Vorgänge dort überprüft, eine Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet.
- Livestream der Anhörung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags
- Material der Nachrichtenagentur dpa