Berlin Untreue-Prozess gegen Berliner Gerichtsvollzieher
Berlin (dpa/bb) – Weil er als Obergerichtsvollzieher rund 240.000 Euro veruntreut haben soll, ist ein 65-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte habe in 107 Fällen Beträge, die von Schuldnern auf das Gerichtsvollzieher-Dienstkonto eingezahlt wurden, auf von ihm privat genutzte Konten überwiesen, begründete das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Montag. Zudem wurde die Einziehung von rund 120.000 Euro angeordnet. Der suspendierte Beamte hatte gestanden und von Überlastung gesprochen.
Der Angeklagte habe in der Zeit von Januar 2016 bis September 2018 immer wieder Gelder "verpackt in Sammelüberweisungen" nicht ordnungsgemäß weitergeleitet, hieß es weiter im Urteil. Es handele sich um ein "Dienstvergehen von erheblichem Gewicht". Bei der verhängten Strafe habe das Gericht berücksichtigt, dass sich der Angeklagte damals in einer schwierigen persönlichen Lage befand und eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen sei. Der Mann habe inzwischen zudem 120 000 Euro zurückgezahlt und sei "finanziell und beruflich am Ende".
Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung verlangt. Der Anwalt plädierte auf eine Strafe von unter einem Jahr auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.