Berlin Cum-Ex-Verfahren: Botschaft darf Reisepass entziehen
Die deutsche Botschaft darf in einem anderen Staat einem wegen Steuerhinterziehung Angeklagten den Reisepass entziehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit den Eilantrag des Mannes zurück, wie am Freitag mitgeteilt wurde (VG 23 L 684/21).
Gegen den Mann wurde in Deutschland wegen Steuerhinterziehung ermittelt und Anklage erhoben. Dabei gehe es um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte mit Aktien von 2007 bis 2013, wodurch Kapitalertragssteuern falsch abgerechnet worden seien. Die Staatsanwaltschaft sieht einen Schaden in Höhe von 280 Millionen Euro. Der Mann sei ins Ausland geflohen und habe dorthin eine größere Menge Goldbarren bringen lassen. Gegen ihn liegen Haftbefehle vor.
Die Botschaft habe dem Mann seinen Reisepass entzogen, um seine Rückkehr nach Deutschland zu veranlassen. Der Angeklagte argumentierte, er könne ohnehin nicht reisen, da er sich in Auslieferungshaft befinde.
Das Gericht betonte, es gebe Tatsachen nach denen der Angeklagte sich entziehen wolle. Er habe einen erheblichen Fluchtanreiz wegen einer möglichen Gefängnisstrafe. Die Passentziehung fördere das Ziel, das Strafverfahren in Deutschland zu ermöglichen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.