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Bushido einigt sich mit Arafat Abou-Chaker – und muss 1,4 Millionen Euro zahlen


Nach Zerwürfnis 2018
Bushido muss Abou-Chaker 1,4 Millionen zahlen

Von dpa
Aktualisiert am 02.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Bushido, Rapper und Musikproduzent, kommt in einen Saal des Bundesverwaltungsgerichtes: Im Jahr 2018 war es mit seinem damaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker zum Zerwürfnis gekommen.Vergrößern des Bildes
Bushido, Rapper und Musikproduzent, kommt in einen Saal des Bundesverwaltungsgerichtes: Im Jahr 2018 war es mit seinem damaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker zum Zerwürfnis gekommen. (Quelle: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa)

Vor drei Jahren kam es zum Streit zwischen Bushido und seinem damaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker. Jetzt haben sich die beiden geeinigt: Abou-Chaker erhält eine millionenschwere Abfindung.

Der Rapper Bushido hat sich mit einem ehemaligen Geschäftspartner bei einer Immobiliengesellschaft nach Angaben eines Gerichtssprechers auf die Zahlung einer Abfindung von 1,4 Millionen Euro geeinigt. Das teilte der stellvertretende Sprecher des Oberlandesgerichtes in Brandenburg/Havel, Ulrich Zwick, nach der Verhandlung am Mittwoch mit (AZ: 7U 215/20).

Bei dem Streit war es um ein Grundstück mit Wohnanlage in Rüdersdorf bei Berlin gegangen. Der Musiker Bushido hatte für das Immobiliengeschäft zusammen mit dem Clanchef einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie, Arafat Abou-Chaker, eine Gesellschaft gegründet.

Rechtsstreit mit Bushido: Ursprüngliche Abfindung sollte deutlich geringer sein

Nach einem Zerwürfnis hatte Bushido 2018 die Gesellschaft aufgelöst und wollte sich als alleiniger Besitzer ins Grundbuch eintragen lassen. Das Landgericht in Frankfurt/Oder hatte dem in einem Zivilprozess stattgegeben, Bushido aber zur Zahlung einer Abfindung von 126.000 Euro plus Zinsen an seinen ehemaligen Partner verpflichtet.

Gegen das Urteil war laut Zwick Arafat Abou-Chaker vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel in Berufung gegangen. Der Vergleich kann innerhalb von drei Wochen widerrufen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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