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Corona in Berlin: Gericht kippt Tanzverbot in Innenräumen


Geimpfte und Genesene
Tanzverbot in Innenräumen in Berlin gekippt

Von t-online, dpa
20.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein DJ mit Mundschutz legt im Duncker Club in Berlin-Prenzlauer Berg auf (Archivbild): Geimpften und Genesenen darf es laut einer Gerichtsentscheidung nicht verboten werden, in Innenräumen zu tanzen.Vergrößern des Bildes
Ein DJ mit Mundschutz legt im Duncker Club in Berlin-Prenzlauer Berg auf (Archivbild): Geimpften und Genesenen darf es laut einer Gerichtsentscheidung nicht verboten werden, in Innenräumen zu tanzen. (Quelle: Seeliger/imago-images-bilder)

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat das pauschale Tanzverbot bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gekippt. Allerdings gilt das explizit nur für Geimpfte und Genesene.

In Berlin könnten Geimpfte und Genesene wohl bald wieder in geschlossenen Räumen tanzen dürfen. Denn das Verwaltungsgericht hat ein Tanzverbot gekippt, das bisher pauschal genau das verboten hatte. Das teilte das Gericht am Freitag mit.

Demnach sei ein Verbot für Geimpfte und Genesene unverhältnismäßig. Veranstaltungen für diese Personengruppe würden vorläufig zugelassen, heißt es in der Meldung. Das gilt allerdings nicht für negativ getestete Personen. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Betreiberin einer Diskothek überwiegend statt.

Verbot für Geimpfte und Genesene "unverhältnismäßig"

Sie hatte sich gegen das in der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelte Verbot gewandt, nach dem "Tanzlustbarkeiten" in geschlossenen Räumen nicht geöffnet werden dürfen. Das Tanzverbot verfolge einen legitimen Zweck, nämlich die Virusausbreitung einzudämmen und sei dafür auch als geeignet und erforderlich anzusehen, so das Gericht. Es sei aber hinsichtlich geimpfter und genesener Personen "voraussichtlich als unverhältnismäßig" zu bewerten.

Diskothekenbetreiber würden durch das umfassende Verbot erheblich in ihrer verfassungsrechtlich geschützten Berufsausübung beeinträchtigt. Diese Einschränkungen stünden in keinem angemessenen Verhältnis zu den sehr überschaubaren Auswirkungen, die Infektionen von Geimpften und Genesenen auf das Infektionsgeschehen hätten.

Anders verhalte es sich bei der Gruppe der getesteten, aber nicht geimpften oder genesenen Personen. Ein Test stelle nur eine Momentaufnahme dar. Getestete hätten keinen erhöhten Schutz vor Ansteckung und schweren Verläufen und wiesen dann potenziell eine höhere Infektiosität auf, argumentierte das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Verwendete Quellen
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