Berlin Testlauf: Polizisten schießen sechsmal mit Elektroschocker
Berliner Polizisten haben in Testphasen seit 2017 bislang in sechs Fällen Elektroschock-Pistolen benutzt. Außerdem wurde der Einsatz der sogenannten Taser mehrfach von den Polizisten in kritischen Situationen angedroht. Das geht aus Antworten des Senats auf parlamentarische Anfragen hervor.
Seit Mai 2019 wurden die Elektroschock-Pistolen drei Mal eingesetzt: 2019 bei einem Selbsttötungsversuch mit einem Messer und 2021 bei zwei aggressiven Verdächtigen mit Messern. Siebenmal drohten die Polizisten nur, den Taser abzufeuern und beruhigten so die Lage. Der "Tagesspiegel" hatte darüber berichtet.
Zuvor hatte es vom Beginn des Probelaufs mit den Tasern im Februar 2017 bis April 2019 drei Einsätze mit den Geräten gegeben, vor allem wegen versuchter Selbsttötungen, die so verhindert wurden. In einer ganzen Reihe weiterer Fälle drohten Polizisten mit dem Einsatz.
In einem für drei Jahre angelegten Test hatten zunächst 20 Elektroschock-Pistolen ausgewählten Polizisten aus Kreuzberg und Mitte zur Verfügung gestanden. Der Probelauf wurde im Mai 2020 ausgeweitet und bis Ende 2021 verlängert. Seit 2016 seien insgesamt Kosten in Höhe von 144 102 Euro entstanden, so der Senat. Ein abschließendes Ergebnis liege noch nicht vor. Auch die Polizei in Brandenburg sowie die Bundespolizei testet die Geräte. Andere Bundesländer haben ähnliche Tests bereits absolviert.
Die Waffen verschießen kleine Pfeile, die an dünnen Drähten hängen. Wenn die Pfeile einen Menschen in einigen Metern Entfernung treffen, schießen Stromschläge durch die Drähte und lähmen das Opfer sekundenlang. Taser sind umstritten, weil es in den USA Fälle gab, in denen Menschen mit einem Herzfehler durch die Stromschläge gestorben sein sollen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, Taser seien sinnvoll, um die Lücke zwischen dem Einsatz von Pfefferspray und einer Schusswaffe zu schließen. Der Senat müsse die Waffe aber als sogenanntes zusätzliches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt einstufen. Derzeit sei der Taser einer Schusswaffe gleichgesetzt und nur in äußersten Notfällen erlaubt.