Berlin Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Fitnessstudio

Bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios dürfen die Betreiber ihre Mitglieder nicht mit irreführenden Informationen im Internet über ihre Rechte täuschen. Das hat das Landgericht Berlin in einem Verfahren entschieden, das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Streit um Mitgliedsbeiträge angestrengt hatte (Az. 52 O 158/21). Das Unternehmen wehrt sich gegen die Entscheidung und hat Berufung beim Kammergericht eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.
Das beklagte Unternehmen hatte während des zweiten Lockdowns trotz geschlossener Studios die Mitgliedsbeiträge weiter eingezogen. Auf der Internetseite hieß es, Mitglieder hätten drei Auswahlmöglichkeiten für ihre Beiträge: Sie könnten das Geld ihrem Studio schenken, ihren Vertrag um einen Monat verlängern oder einen übertragbaren Gutschein für einen Monat Training erhalten.
Die Verbraucherschützer sahen darin eine Täuschung der Kundinnen und Kunden über ihre Rechte: Die Formulierung werde in der Regel so verstanden, dass man lediglich zwischen den drei angegebenen Möglichkeiten auswählen könne - statt sich die gezahlten Beiträge erstatten zu lassen. Die Berliner Richter schlossen sich dieser Auffassung an.
"Die Rechtslage ist für uns eindeutig: Wenn das Studio wegen der Corona-Pandemie schließen muss, brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Mitgliedsbeiträge nicht zu bezahlen", teilte eine vzbv-Sprecherin mit.