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"Letzte Generation": Muss Berlin Mega-Summe an Klimakleber zurückzahlen?


Es geht um 300.000 Euro
Angebliche Rückzahlung an Klimaaktivisten – Behörde schränkt ein

Von t-online, mpr

Aktualisiert am 13.09.2024Lesedauer: 1 Min.
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Klimakleber (Archivbild): Klimaaktivisten der "Letzten Generation" haben vor Gericht einen kleinen Erfolg gegen das Land Berlin eingefahren. (Quelle: IMAGO/Marek Antoni Iwanczuk/imago)
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Das Land Berlin hat angeblich vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht eine Niederlage gegen die "Letzte Generation" einstecken müssen. Es geht um sehr viel Geld.

Die "Letzte Generation" erhält angeblich 300.000 Euro vom Land Berlin zurück. Das zumindest teilte der Verein Rückendeckung für eine Aktive Zivilgesellschaft (RAZ) am Freitagmorgen mit. Die Summe ergebe sich aus Hunderten zu Unrecht erhobenen Gebührenbescheiden für Polizeieinsätze. Die "Letzte Generation" habe dafür bezahlen müssen, dass Polizeibeamte festgeklebte Aktivisten von Berliner Straßen lösen mussten.

Nach einem entsprechenden Urteil aus dem Jahr 2023 zugunsten der Klimakleber habe die Polizei Beschwerde eingelegt, so der RAZ weiter. Die Beschwerde habe das Oberverwaltungsgericht nun abgewiesen. Der Verein hatte nach eigener Aussage die Klage der "Letzten Generation" organisiert.

Eine Sprecherin der Behörde schränkte die Aussage des RAZ auf t-online-Nachfrage jedoch ein. Es sei im jüngsten Verfahren nur über einen einzigen Gebührenbescheid geurteilt worden. Dieser sei unzulässig gewesen. Der RAZ schlussfolgerte daraus offensichtlich, dass alle Gebührenbescheide ungerechtfertigt sind. Die Berliner Polizei habe laut Senatsinnenverwaltung insgesamt knapp 1.300 Gebührenbescheide in Höhe von jeweils 241 Euro an Klimakleber verschickt.

Dem rbb sagte eine Gerichtssprecherin, dass auch die anderen Gebührenbescheide ungültig seien, wenn sie mit der gleichen Begründung ergangen sein sollten.

In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die "Letzte Generation" habe mitgeteilt, dass die Organisation 300.000 Euro vom Land Berlin zurückbekomme. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit dem Berliner Oberverwaltungsgericht
  • Pressemitteilung des Vereins Rückendeckung für eine Aktive Zivilgesellschaft (RAZ)
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