Neue Regelung Berlin erlaubt "Reinfeiern" in bestimmte Feiertage

Der Senat ändert eine Verordnung: Veranstaltungen im Freien dürfen künftig an bestimmten Tagen bis Mitternacht laufen. Was Anwohner und Feiernde wissen müssen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat eine Änderung der Lärmschutzverordnung für Freiluftveranstaltungen beschlossen. Wie die Behörde mitteilte, dürfen künftig am 30. April, 2. Oktober und unter bestimmten Bedingungen am 21. Juni geräuschintensive Veranstaltungen im Freien bis Mitternacht stattfinden.
Die neue Regelung gilt bereits ab diesem Jahr. Sie ermöglicht es Berlinerinnen und Berlinern, länger in den Tag der Arbeit am 1. Mai und den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober hineinzufeiern. Auch die Fête de la Musique am 21. Juni profitiert von der Neuerung – allerdings nur, wenn der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag ist.
Kompromiss zwischen Feierlaune und Lärmschutz
Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) begründete die Entscheidung mit der besonderen Bedeutung dieser Tage für Berlin und ganz Deutschland. "Mit der Änderungsverordnung möchte der Senat ein ausgelassenes 'Reinfeiern' in diese Feiertage ermöglichen", erklärte sie.
Gleichzeitig betonte Bonde, dass beim 21. Juni Rücksicht auf die Anwohner genommen werde. Die Mitternachtsregelung gelte hier nur, wenn der nächste Tag kein Arbeitstag sei. "Diese Einschränkung dient dazu, den Ruheschutzinteressen der von der Veranstaltung betroffenen Nachbarschaft gerecht zu werden", so die Senatorin.
Kultursenator Joe Chialo (CDU) begrüßte die Entscheidung: "Berliner Nächte sind lang", teilte er mit. "Ich freue mich sehr, dass wir die Zeit dieser Feste künftig gebührend bis in die Nacht feiern können."
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