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Berlin: "Schmerzgriff" gegen Aktivist der "Letzten Generation" rechtswidrig


Niederlage für Polizei Berlin
Gericht: "Schmerzgriffe" gegen Klimaaktivisten waren rechtswidrig


Aktualisiert am 20.03.2025 - 13:46 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Kläger Lars Ritter (re.) mit seinem Rechtsanwalt (li.): Die "Schmerzgriffe" gegen einen Klimaaktivisten waren laut Gericht unverhältnismäßig.Vergrößern des Bildes
Der Kläger Lars Ritter (re.) mit seinem Rechtsanwalt: Die "Schmerzgriffe" gegen einen Klimaaktivisten waren laut Gericht unverhältnismäßig. (Quelle: Olaf Wagner)
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Die Polizei löst eine Demonstration der "Letzten Generation" auf. Trotzdem weigern sich Teilnehmer, den Platz zu verlassen. Polizisten zerren einen jungen Mann weg. Er zieht deswegen vor Gericht.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass von Polizisten angewendete Schmerzgriffe gegen einen Klimaaktivisten der "Letzten Generation" rechtswidrig waren. Richter Wilfried Peters sagte zur Begründung bei der Verhandlung am Donnerstag, dass die Beamten den Aktivisten auch ohne Schmerzgriffe von der Straße hätten tragen können.

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Die Verhandlung drehte sich um eine Blockade der Gruppe "Letzte Generation" am 20. April 2023 auf der Straße des 17. Juni. Der Aktivist Lars Ritter wurde dabei von Polizisten mit Schmerzgriffen am Kiefer und am Arm von der Straße entfernt. Ritter klagte dagegen. Die Schmerzgriffe seien ein unverhältnismäßiger Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit gewesen. Die Behandlung vor den Augen und Kameras anwesender Journalisten habe er außerdem als "erniedrigend" empfunden.

Richter: Argumentation der Polizei "nicht so ganz überzeugend"

Die Vertreter der Polizei argumentierten vor Gericht, dass nicht genügend Beamte verfügbar gewesen seien, um den Aktivisten ohne Schmerzgriffe wegzutragen. Umstehende Beamte seien zur Sicherung der Situation nötig gewesen. Und selbst wenn genügend Polizisten zugegen gewesen wären, wäre das Wegtragen nach Argumentation der Polizei nicht möglich gewesen, weil sich der Klimaaktivist gegen das Wegtragen gewehrt habe. Auf Widerspruch des Richters und des Anwalts des Aktivisten korrigierte der Polizeivertreter: Ritter habe sich zwar nicht im strafrechtlichen Sinne gegen die Polizisten gewehrt, sich aber "schwer gemacht", also die Muskeln angespannt.

Nach Ansicht der Videos, die es von der Situation gibt, sei die Argumentation der zu wenigen Beamten "nicht so ganz überzeugend", sagte Richter Peters. In der Nähe der Situation hätten drei Beamten gestanden, die den Eindruck erweckten, sich als Reserve bereitzuhalten. Im Verlauf sei ein Polizist sogar ohne Aufforderung hinzugekommen und habe schließlich dabei geholfen, Ritter wegzutragen.

Schon zu Beginn der Verhandlung machte Richter Peters klar, dass hier keine Grundsatzentscheidung darüber getroffen werde, ob und wann Schmerzgriffe generell zulässig sind. Es gehe lediglich um die individuelle Maßnahme gegen den Klimaaktivisten Ritter.

Verfahren gegen Polizisten eingestellt

Der der "Letzten Generation" nahestehende Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft sprach in einer Pressemitteilung trotzdem von einem "wegweisenden Grundsatzurteil" zu Schmerzgriffen. Es sei ein Präzedenzfall geschaffen worden, der auf weitere Fälle übertragbar sein.

Nach der Blockade im April 2024 hatte die Berliner Polizei zunächst gegen Einsatzkräfte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Diese Verfahren wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft inzwischen eingestellt, da den Beamten nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit habe nachgewiesen werden können, dass sie unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben. Die beteiligten Polizisten haben also trotz des jetzigen Urteils des Verwaltungsgerichts keine Konsequenzen zu befürchten.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung des Vereins Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft vom 20. März 2025

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