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Berlin: Anschlag geplant – mutmaßliche Linksextremisten vor Gericht


Trick der Ermittler
Sprengstoffanschlag geplant: Mutmaßliche Linksextremisten vor Gericht

Von dpa
17.03.2025 - 07:12 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Schild weist auf das Kammergericht Berlin im Gebäude in der Elßholzstraße hin. Das Kammergericht ist das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin. Gegen zwei mutmaßliche ehemalige Mitglieder der linksextremistischen Gruppe «Das Komitee» beginnt dort ein Prozess. (zu dpa: «Rückkehr aus Exil - Mutmaßliche Linksextremisten vor Gericht»)Vergrößern des Bildes
Das Kammergericht Berlin (Archivbild): Zwei Männer sollen einen Anschlag auf einen Gefängnisbau geplant haben. (Quelle: Jens Kalaene)
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In den Neunzigern sollen zwei Männer einen Anschlag auf einen Gefängnisbau geplant haben. Als dies scheiterte, tauchten sie ab. Fast genau 30 Jahre später stellen sie sich in Berlin einem Prozess.

Fast genau 30 Jahre nach einem gescheiterten Sprengstoffanschlag auf einen Gefängnisbau in Berlin beginnt der Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der linksextremistischen Gruppe "Das Komitee". Für das Verfahren am Montag vor dem Berliner Kammergericht sind die beschuldigten Peter K. (65) und Thomas W. (62) aus ihrem Exil in Venezuela nach Deutschland zurückgekehrt.

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Rund 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen

Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember 2024 Anklage gegen die mutmaßlichen Linksextremisten erhoben. Sie seien "hinreichend verdächtig, sich zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verabredet zu haben", hieß es damals von der obersten deutschen Anklagebehörde.

Die Beschuldigten hätten sich spätestens im Herbst 1994 mit einem dritten, inzwischen gestorbenen Komplizen zu der linksextremistischen Vereinigung zusammengeschlossen, so die Bundesanwaltschaft. Ihr Ziel sei es gewesen, gesellschaftspolitische Veränderungen durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf staatliche Einrichtungen herbeizuführen.

Laut Anklage haben Peter K. und Thomas W. und der Komplize im April 1995 einen Anschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau geplant. Dafür sollen sie mehr als 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen gefüllt und diese mit Zeitzündern präpariert haben.

Zum Anschlag selbst kam es nicht: Auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt sollten die Sprengvorrichtungen umgeladen werden, doch eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife kam dazwischen. Die Männer flüchteten.

Asyl bekommen in Südamerika

Die Männer tauchten ab und waren jahrelang auf der Flucht. Fast 20 Jahre, nachdem das Trio abgetaucht war, spürte das Bundeskriminalamt den inzwischen toten Verdächtigen in Venezuela auf. Die Polizei nahm ihn fest, er kam in Südamerika in Haft. Ein Auslieferungsersuchen Deutschlands wurde aber abgelehnt. Die beiden Angeklagten erhielten Asyl in Brasilien.

Inzwischen ist das Duo jedoch wieder in Deutschland. Vorausgegangen war laut Rechtsanwalt Lukas Theune eine sogenannte Verständigung. Demnach können die Angeklagten bei einem Geständnis mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Solche Absprachen im Strafprozess sind in geeigneten Fällen zulässig. Sie sollen vor allem die Arbeitsbelastung der Justiz mindern, bieten aber auch Angeklagten Vorteile.

Peter K. und Thomas W. wurden bei der Ankunft am Hauptstadtflughafen BER aufgrund des bestehenden Haftbefehls festgenommen. Sie befinden sich im Gefängnis Moabit in Untersuchungshaft. Die Verteidigung kündigte jedoch an, zum Prozessauftakt eine Entlassung aus der Haft zu beantragen.

Vorwurf noch lange nicht verjährt

Dass es überhaupt nach fast 30 Jahren noch zum Prozess kommt, geht aus Sicht der Verteidigung auf einen Trick der Bundesanwaltschaft zurück. Sie wirft dem Duo nicht Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung oder den geplanten Anschlag in Grünau vor, sondern eine Verabredung zur Tat. Damit ist die Tat nicht nach 20 Jahren verjährt. Beschwerden dagegen blieben beim Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg, so Rechtsanwalt Lukas Theune.

Für den Prozess vor dem 2. Strafsenat des Kammergerichts hat der Vorsitzende Richter Gregor Herb bislang insgesamt vier Tage angesetzt. Ein Urteil wird demnach am 8. April erwartet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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