Umstrittene Verordnung Berliner Messerverbotszonen eingerichtet – diese Orte sind betroffen
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Ab Samstag gilt an drei Orten in Berlin ein strenges Messer- und Waffenverbot. Das Vorhaben ist umstritten. Diese Orte sind betroffen.
An drei Orten in der Hauptstadt gelten ab Samstag strenge Regeln für das Mitführen von Messern und sonstigen Waffen. Konkret betroffen davon sind drei Orte in den Berliner Ortsteilen Kreuzberg und Wedding, teilte die Polizei mit. Demnach trete die neue Verordnung rund um den U-Bahnhof Kottbusser Tor, den Görlitzer Park und den Leopoldplatz in Kraft.
Dort sei dann das Führen von Waffen und jeglicher Messer verboten. Dabei zielt die Verordnung insbesondere auf Schusswaffen, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Pfeilabschussgeräte und Armbrüste ab. Auch sämtliche Küchen- und Gebrauchsmesser sind verboten.
Die betroffenen Orte sind nicht zufällig gewählt: Sie sollen Bereiche umfassen, in denen vermehrt Straftaten mit ebenjenen Waffen begangen werden. Dazu zählen unter anderem Raub- und Körperverletzungstaten.
Wie effektiv sind die Verbotszonen?
Im Vorfeld übten mehrere Seiten Kritik an den Verbotszonen. Unter anderem wird die Effektivität der Verordnung infrage gestellt. Laut Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel sollen dadurch keine vorsätzlichen Angriffe vereitelt werden können. "Messer-Verbotszonen können keine Vorsatztaten verhindern", sagte Slowik Meisel dem RBB-Inforadio. Viel mehr sollten Gewalttaten abgewendet werden, die im Streit oft im Affekt begangen würden.
Benjamin Jendro von der Berliner Polizeigewerkschaft bezeichnete die Zonen als einen "Placebo", die Maßnahmen würden zudem an der Realität vorbeigehen. Slowik Meisel kündigte jedoch an, dass die Polizei ihren Ermessensspielraum sinnvoll einsetzen werde. Man werde "die Mutter, die den Apfel schält, natürlich darauf hinweisen, dass sie sich jetzt hier in der Messer-Verbotszone befindet und diese bitte verlassen soll, und künftig bitte kein Messer mehr mit sich führen soll".
Die Polizei kündigte an, regelmäßige Kontrollen in diesen Gebieten durchführen. Diese Kontrollen können demnach ohne einen konkreten Anlass durchgeführt werden. Ein Verstoß könne mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, heißt es weiter.
- berlin.de: Mitteilung der Berliner Polizei vom 14. Februar 2025
- x.com: Beitrag von Benjamin Jendro vom 14. Februar 2025
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa