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Berlin: Vereine müssen Kosten für Polizeieinsätze nicht zahlen


Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen
Berlin: Vereine müssen sich nicht an Kosten beteiligen

Von dpa, nhe

Aktualisiert am 14.01.2025 - 15:32 UhrLesedauer: 2 Min.
BFC Dynamo gegen Energie Cottbus im Mai 2024 (Archivbild): In Berlin sollen Vereine nicht für größere Polizeieinsätze zahlen.Vergrößern des Bildes
BFC Dynamo gegen Energie Cottbus im Mai 2024 (Archivbild): In Berlin sollen Vereine nicht für größere Polizeieinsätze zahlen. (Quelle: IMAGO/Beautiful Sports)
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Die Deutsche Fußball Liga (DFL) scheitert mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen. Berlin will zunächst bei seiner Linie bleiben.

Das Land Berlin plant auch nach dem Scheitern der DFL-Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht keine Kostenbeteiligung der Fußball-Klubs an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen.

"Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Begründung bewerten, sobald sie vorliegt", sagte Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) der dpa auf Nachfrage. "Es gilt aber auch weiterhin meine Position, dass das Land Berlin keine Kostenbeteiligung für Vereine an Zusatzausgaben bei Polizeieinsätzen im Hinblick auf Hochrisikospiele plant." Man stehe dazu im regelmäßigen Austausch mit regionalen Vereinen.

Senat: "Viele Vereine können Zusatzkosten nicht schultern"

Die (DFL) war zuvor im Streit über eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete.

"Viele Vereine könnten Zusatzkosten gar nicht schultern und würden dadurch unter Umständen in eine finanzielle Schieflage geraten", teilt die Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Sabine Beikler, mit. Es sei wichtig, die sportliche Vielfalt in der Sportmetropole zu fördern und nicht zu beschränken.

Berlin habe sich stets für ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer ausgesprochen, um wirtschaftliche Nachteile für einzelne Standorte zu verhindern. "Dabei bleibt es auch", so Beikler. Spranger setze sich dafür ein, darüber in der Innenminister- und in der Sportministerkonferenz zu beraten.

"Fondslösung könnte sinnvoll sein"

Ob die DFL etwa einen Polizeikostenfonds aufbaue, in den alle Vereine einzahlen, müsse sie im Einvernehmen mit den Vereinen entscheiden. "Eine solche Fondslösung könnte eine sinnvolle sein", so Beikler.

Fußball-Zweitligist Hertha BSC nahm das Urteil "mit einiger Enttäuschung zur Kenntnis." Geschäftsführer Thomas E. Herrich sagte, es sei klar, dass Polizei- und Ordnungsrecht weiterhin Ländersache bleibe. Dementsprechend werde der Club mit dem Land Berlin die weitere Handhabe der Thematik nochmals erörtern.

Hertha sei "aber schon jetzt überzeugt, dass das Land Berlin mit all seinen zahlreichen Großveranstaltungen keinerlei Interesse daran haben wird, die Veranstalter mit einem solchen Gebührentatbestand über die bereits zahlreichen Herausforderungen bei der Durchführung entsprechender Veranstaltungen zusätzlich zu belasten."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Anfrage an den Senat für Inneres und Sport (per Mail)
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