Deutschlandweite Neuregelung So entsorgen Sie ihre Altkleider ab 2025 richtig
Um einen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft zu gehen, hat die EU eine neue Richtlinie verordnet. Das gilt es neuerdings bei der Altkleiderentsorgung zu beachten.
Mit dem 1. Januar tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft. Wer alte Kleider entsorgen will, muss deutschlandweit nun darauf achten, dass sie recyclet werden können. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) gibt Aufschluss über die korrekte Handhabung der Alttextilien.
Aktuell landen jährlich rund 31.500 Tonnen Alttextilien im Restmüll – und das nur in Berlin. Pro Kopf entspricht das etwa 8,6 Kilogramm. Um dem vorzubeugen, nimmt die BSR auf allen ihrer 14 Recyclinghöfen in Berlin gebührenfrei die aussortierten Textilien entgegen. Dabei sollte aber darauf geachtet werden, dass die Kleidung noch gebrauchsfähig, sauber und trocken ist. Auch Schuhe können dort abgegeben werden.
Zerschlissene Kleidung weiterhin in den Restabfall
Die gleichen Voraussetzungen gelten für Textilien, die Gebrauchtwarenkaufhäuser annehmen. Beispielsweise in der "NochMall" der Stadtreinigung werden die gespendeten Artikel dann als Second-Hand-Ware weiterverkauft. Auch an Kieztagen und bei der Sperrmüllabholung der BSR können die sauberen Alttextilien abgegeben werden. Ist die aussortierte Kleidung hingegen zerschlissen, verschmutzt oder kontaminiert, gehört sie weiterhin in den Restmüll. Jegliche noch gebrauchsfähige und saubere Kleidung kann in Altkleidercontainer.
Die BSR arbeitet gemeinsam mit Sortierbetrieben und Textilverwertern, um eine nachhaltige Weiterverwendung sicherzustellen. Dort werden die alten Kleidungsstücke sortiert, aufbereitet und, wenn möglich, wiederverwertet oder neu genutzt.
Mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die EU-Mitgliedstaaten dazu angehalten, sich um die Förderung zur Wiederverwendung und des Recyclings von Alttextilien zu kümmern. Mit der Getrenntsammlungspflicht soll die Umwelt vor unnötigem Ausmaß an Ressourcenkonsum geschützt werden.