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Berlin-Neukölln: Mehrjährige Haftstrafen für nach rechter Anschlagsserie


Autos in Brand gelegt
Rechte Anschlagsserie in Neukölln: Haftstrafen

Von afp, nhe

Aktualisiert am 13.12.2024 - 08:04 UhrLesedauer: 2 Min.
Die beiden Angeklagten (Archivbild): Sie verdecken sich hinter einer Jacke und einem Poster beim Prozessauftakt im Berufungsprozess nach der Serie rechtsextremer Straftaten.Vergrößern des Bildes
Die beiden Angeklagten (Archivbild): Sie verdecken sich hinter einer Jacke und einem Poster beim Prozessauftakt im Berufungsprozess nach der Serie rechtsextremer Straftaten. (Quelle: dpa/Carsten Koall)
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Sie setzten nach Auffassung des Gerichts unter anderem Autos in Brand. Zwei Rechtsextremisten sind nun zu Haftstrafen verurteilt worden.

Jahre nach dem Ende einer rechtsextremen Anschlagsserie im Berliner Bezirk Neukölln sind die Angeklagten in einem Berufungsverfahren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach sie am Donnerstag unter anderem der zweifachen Brandstiftung, mehrerer Sachbeschädigungen und der Störung des öffentlichen Friedens schuldig.

Der Angeklagte Sebastian T. wurde zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Tilo P. erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Dabei wurde bei Letzterem eine frühere Verurteilung unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung nach einem Angriff auf einen Taxifahrer berücksichtigt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, es kann noch Revision eingelegt werden.

Bezüglich der Brandstiftungen sah die Kammer als erwiesen an, dass die beiden 2018 die Autos des Linken-Politikers Ferat Kocak und eines Neuköllner Buchhändlers anzündeten. Zwar gebe es für die Brandanschläge auf die Autos keine unmittelbaren Zeugen. Aufgrund von Überwachungsmaßnahmen, der Auswertung von Telefonaten und Chats gebe es jedoch eine Vielzahl von Beweismitteln, sagte die Richterin. Danach sei klar, dass das Duo die Männer "ins Visier" genommen und beobachtet habe, so die Vorsitzende Richterin Susann Wettley in ihrer Urteilsbegründung. Bei den Angeklagten handele es sich um überzeugte Rechtsextremisten, sagte sie zudem.

Gericht bleibt hinter Antrag der Staatsanwaltschaft zurück

In der Nacht zum 1. Februar habe T. jeweils das Feuer gelegt, während P. die Umgebung gesichert habe, so Wettley. Beide Fahrzeuge brannten völlig aus, im Fall von Kocak auch das Carport, unter dem das Auto stand.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht etwas hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte für T. eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und für P. eine Strafe von drei Jahren und sieben Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte Freisprüche für ihre Mandaten gefordert.

Neukölln: Ansschlagsserie mit rund 70 Straftaten

Mit der Anschlagsserie, die von 2016 bis 2019 stattgefunden haben soll, befasst sich auch ein Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Das Landeskriminalamt geht von insgesamt rund 70 Straftaten aus, darunter 14 Brandstiftungen. Offenbar sollten damit Menschen eingeschüchtert werden, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.

Das Gericht sah in den vorangegangenen Prozessen gegen P. und T., die im Dezember 2022 beziehungsweise im Februar 2023 zu Ende gingen, den Vorwurf der Brandstiftung nicht hinreichend belegt. P. und T. wurden lediglich für das Anbringen von rechtsextremen Schmierereien und Aufklebern wegen Sachbeschädigung verurteilt.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2020 an sich gezogen, weil der Verdacht bestand, dass ein Staatsanwalt mit der AfD sympathisierte. Nach den Urteilen des Landgerichts legte sie Berufung ein. Dies tat auch die Verteidigung der Angeklagten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte (per Mail)
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