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Berlin: Mann sticht auf Schwägerin ein – Anklage versuchter Mord


Anklage wegen versuchten Mordes
Mann sticht auf Gehweg auf seine Schwägerin ein

Von t-online, nhe

25.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Person hält ein Messer in der Hand (Archivbild): In Berlin hat ein Mann auf seine Schwägerin eingestochen.Vergrößern des Bildes
Eine Person hält ein Messer in der Hand (Archivbild): Der Angeklagte soll die Schwägerin für die Trennung von seiner Frau verantwortlich gemacht haben. (Quelle: IMAGO/Wassilis Aswestopoulos)

Im Westen der Hauptstadt ist ein Mann mit einem Messer auf eine Seniorin losgegangen. Ihm wird versuchter heimtückischer Mord vorgeworfen.

In Berlin-Wilmersdorf soll ein Mann auf seine 77-jährige Schwägerin eingestochen und sie erheblich verletzt haben. Der 61-Jährige soll das Opfer für die Trennung von seiner 44-jährigen Ehefrau verantwortlich gemacht haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Deshalb muss sich der Mann nun wegen versuchten heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen verantworten.

Zu der Tat kam es demnach am 14. Juli 2024: Der Angeklagte soll mit einem zehn Zentimeter langen Klappmesser bewaffnet auf dem Gehweg vor dem Wohnhaus seiner Schwägerin in der Bundesallee auf sie zugegangen und überraschend auf sie eingestochen haben. In Tötungsabsicht soll er ihr das Messer in den Raum gerammt haben. Die Frau soll dann laut Anklage zu Boden gegangen sein, woraufhin der Angeschuldigte weiter auf sie eingestochen und ihr mehrfach gegen den Kopf getreten haben soll.

Mann ließ nur nach Eingreifen von Passanten von der Frau ab

Den Angaben zufolge wurde ein Passant durch die Schreie der Frau auf die Situation aufmerksam. Er soll ihr zu Hilfe geeilt und dem Angeschuldigten in den Rücken getreten haben. Der 61-Jährige soll den Passanten daraufhin auf die andere Straßenseite verfolgt haben. Doch er ließ demnach nur kurzzeitig von der Frau ab. Erst als ein Anwohner hinzueilte und mit einem Besenstiel auf den 61-Jährigen einschlug und ein weiterer Passant zu der Frau eilte, ließ der Mann von ihr ab, so die Anklage.

Die 77-Jährige musste nach der Tat in ein Krankenhaus gebracht und in ein künstliches Koma versetzt werden. Nur eine Notoperation konnte ihr Leben retten, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Der 61-Jährige wurde laut Behörde noch am Tatort festgenommen, seit dem 15. Juli 2024 befindet er sich in Untersuchungshaft.

Vor der Tat war die Ehefrau des Mannes laut der Anklage am 5. Juni 2024 zusammen mit den Kindern aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hatte den 61-Jährigen verlassen, nachdem sie eine Gewaltschutzverfügung gegen ihn erwirkt hatte.

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