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Berlin: Tödlicher Schuss am DDR-Grenzübergang – Zwölf Jahre Haft gefordert


DDR-Verbrechen
Zwölf Jahre Haft für Ex-Stasi-Mitarbeiter gefordert

Von dpa
07.10.2024Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte hält sich zum Beginn des Prozesses gegen den Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes vor 50 Jahren am Kriminalgericht Moabit vor dem Vorsitzenden Richter Bernd Miczajka eine Mappe vor sein Gesicht. Der heute 80-Jährige aus Leipzig soll 1974 einen polnischen Staatsbürger am damaligen Grenzübergang Bahnhof Berlin-Friedrichstraße aus einem Versteck heraus heimtückisch erschossen haben. Das Opfer habe zuvor mit einer Bombenattrappe die polnische Botschaft in Ost-Berlin betreten, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte: Der 80-Jährige aus Leipzig hält sich zum Beginn des Prozesses am Kriminalgericht Moabit eine Mappe vor sein Gesicht. (Quelle: Sebastian Gollnow)
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Hinterrücks wird ein Mann am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße erschossen. Rund 50 Jahre später kommt es zum Prozess gegen einen Ex-Stasi-Mitarbeiter.

Rund 50 Jahre nach einem tödlichen Schuss am früheren DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft für einen ehemaligen Stasi-Mitarbeiter gefordert. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich die Vorwürfe der Anklage bestätigt. Der 80-Jährige aus Leipzig habe sich des heimtückischen Mordes schuldig gemacht.

Der damalige Oberleutnant habe am 29. März 1974 das 38 Jahre alte Opfer hinterrücks an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West erschossen. Der Angeklagte habe zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört und sei mit der "Unschädlichmachung" des Polen beauftragt worden.

Staatsanwaltschaft will zwölf Jahre Haft für Ex-Stasi-Mitarbeiter

Der Angeklagte hatte sich im Prozess nicht geäußert. Die Verteidigerin des deutschen Angeklagten hatte zu Prozessbeginn erklärt, ihr Mandant bestreite die Vorwürfe.

Die Ermittlungen zu dem Fall kamen über viele Jahre nicht voran. Laut Staatsanwaltschaft Berlin gab es erst 2016 einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv. Zunächst ging die Behörde jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Zuletzt sah die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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