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Berlin: Polizei-Bewerberin soll Prüfer Sex angeboten haben


Nach verpatztem Sporttest
Polizei-Bewerberin soll Prüfer Sex angeboten haben

Von t-online, yer

17.09.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0199431888Vergrößern des BildesPolizeischüler in einem Klassenraum (Symbolbild): Die Beschuldigte soll wegen eines Studienkredits verzweifelt gewesen sein. (Quelle: IMAGO/Sylvio Dittrich)

Sie wollte unbedingt Polizistin werden, schaffte aber den Sporttest nicht. Deshalb soll eine Frau in Berlin einem Polizisten Geschlechtsverkehr angeboten haben.

Ein unmoralisches Angebot könnte eine junge Frau in Berlin teuer zu stehen kommen. Weil sie im Bewerbungsverfahren für die Berliner Polizei einem Polizisten Geschlechtsverkehr angeboten haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin jetzt Anklage wegen Bestechung gegen sie erhoben. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Die 28-jährige Beschuldigte bewarb sich den Angaben zufolge im Jahr 2022 bei der Polizei als Kriminalbeamtin. Teil des Bewerbungsverfahrens ist ein Sporttest, den alle Bewerber bestehen müssen, um eingestellt zu werden. Doch dieser Test stellte die 28-Jährige offenbar vor Probleme. Im ersten Versuch sei sie durchgefallen. Am 20. Oktober 2022 habe sie dann den zweiten und letzten Versuch unternommen, einen Hindernisparcours in den vorgeschriebenen vier Minuten zu bewältigen. Aber wieder scheiterte die Frau.

Abendessen oder Geschlechtsverkehr

Dieses erneute Scheitern soll die Bewerberin dann zu einer Verzweiflungstat gebracht haben. Sie soll sich an den Polizeibediensteten gewandt haben, der den Sporttest annahm. Laut Staatsanwaltschaft soll sie ihm angeboten haben, "mit ihm Essen zu gehen oder Geschlechtsverkehr zu haben, wenn er die Testergebnisse zu ihren Gunsten anpasse". Sie brauche den Job dringend, weil sie einen Studienkredit zurückzahlen müsse.

Anstatt auf das Angebot einzugehen, meldete der Polizeibedienstete den Vorfall. Für Bestechung sieht das Strafgesetzbuch Haftstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor, in minder schweren Fällen bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafen.

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