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"Letzte Generation" in Berlin: Aktivist muss offenbar lange in Haft


"Letzte Generation"
Klimakleber offenbar zu langer Haftstrafe verurteilt

Von t-online, yer

27.08.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0314860634Vergrößern des Bildes
Klimaaktivist Winfried Lorenz vor Gericht (Archivbild): Der 65-Jährige will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. (Quelle: IMAGO/Olaf Wagner)

Ein Klimaaktivist ist laut "Letzter Generation" in Berlin wegen Straßenblockaden zu einer Haftstrafe von fast zwei Jahren verurteilt worden. Ob er wirklich in Haft muss, ist aber noch unklar.

Nach Angaben der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" ist eines ihrer Mitglieder zu einer langen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Wie die Gruppe am Dienstag mitteilte, habe das Amtsgericht Berlin den 65-jährigen Winfried Lorenz in erster Instanz zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Pressestelle des Gerichts war am späten Nachmittag nicht für eine Bestätigung zu erreichen. Nach Angaben der "Letzten Generation" sprach das Gericht damit die bislang längste Haftstrafe für die Beteiligung an einer Sitzblockade aus.

Lorenz war wegen der Beteiligung an mehreren Straßenblockaden angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf im deshalb wie in diesen Fällen üblich Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.

Zweite längere Haftstrafe in kurzer Zeit

In Ihrer Pressemitteilung zitiert die "Letzte Generation" den verurteilten Aktivisten Lorenz. "Wir befinden uns in der bisher größten Menschheitskrise, die jeden Tag weiter eskaliert", sagte Lorenz demnach. Es gebe daher "nichts Vernünftigeres, als gegen eine Politik zu protestieren, die uns und unsere Kinder immer tiefer in die Klimakatastrophe treibt."

Erst im Juli war eine andere Aktivistin der "Letzten Generation" ebenfalls vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Haftstrafe von insgesamt 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Ihr wurden neben der Beteiligung an Straßenblockaden auch Sachbeschädigungen vorgeworfen, weil sie das Bundesverkehrsministerium und ein Geschäft der Luxusmarke Gucci mit Farbe besprüht hat. Mehr dazu lesen Sie hier.

In beiden Fällen sind die Urteile nicht rechtskräftig. Die Verurteilten können Rechtsmittel dagegen einlegen, dann muss die nächste Instanz sich damit befassen. In der aktuellen Pressemitteilung kündigte die "Letzte Generation" an, dass Lorenz gegen das Urteil vorgehen werde.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der "Letzten Generation" vom 27. August 2024
  • Eigene Berichterstattung zum Thema
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