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Berlin: Vier Aktivisten sollen wegen Palästina-Protesten ausgewiesen werden


In Berlin
Vier Aktivisten sollen wegen Palästina-Protesten ausgewiesen werden

Von t-online
Aktualisiert am 02.04.2025 - 16:49 UhrLesedauer: 2 Min.
Einsatzkräfte der Polizei stehen vor einem Gebäude der Freien Universität in der Kaiserwerther Straße. Vermummte Personen hätten versucht, das Präsidium der Hochschule zu stürmen, seien aber gescheitert, wie die Pressestelle mitteilt.Vergrößern des Bildes
Polizisten im Oktober an der FU (Archivbild): Unter anderem wegen der Beteiligung an der Besetzung sollen die Menschen ausgewiesen werden. (Quelle: J�rg Carstensen)
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Vier Aktivisten sollen in Berlin regelmäßig an pro-palästinensischen Protesten teilgenommen haben, auch an der Besetzung der FU. Nun will Berlin die Menschen ausweisen.

Die Berliner Innenverwaltung will vier Ausländer aus Deutschland ausweisen, die an pro-palästinensischen Protesten beteiligt waren. Wie der Tagesspiegel berichtet, handelt es sich um drei EU-Bürger – zwei Iren und einen Polen – sowie einen US-Amerikaner.

Den EU-Bürgern soll das Freizügigkeitsrecht für Deutschland entzogen werden, dem US-Bürger wurde das Visum entzogen. Alle vier haben laut ihrem Anwalt Alexander Gorski beim Verwaltungsgericht Eilanträge und Klagen gegen die Ausweisung eingereicht.

Betroffene sollen an Besetzung der FU teilgenommen haben

Die Behörden werfen den Betroffenen vor, an gewaltsamen Aktionen beteiligt gewesen zu sein, darunter die Besetzung des Präsidiums der Freien Universität Berlin im Oktober 2024. Dabei drangen Vermummte mit Äxten ein, bedrohten Mitarbeiter und verursachten erheblichen Sachschaden. Zudem sollen weitere Straftaten im Kontext von Palästina-Protesten eine Rolle spielen.

Das Landesamt für Einwanderung (LEA) begründet die Maßnahmen damit, dass von den Personen eine "gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" ausgehe. Sie sollen laut Behörde Mitglieder einer gewaltbereiten pro-palästinensischen Gruppe sein.

Vorhaben im LEA strittig

Innerhalb der Berliner Verwaltung gab es offenbar Streit um das Vorgehen. Eine Abteilungsleiterin des LEA hatte zunächst Bedenken angemeldet, da keine rechtskräftigen Urteile vorlägen. Der zuständige Abteilungsleiter der Senatsinnenverwaltung, Christian Oestmann, soll diese Einwände jedoch überstimmt haben.

Für den Entzug der EU-Freizügigkeit gelten laut dem "Tagesspiegel" und der "Berliner Zeitung" hohe rechtliche Hürden. Es muss eine "tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung" vorliegen, die ein "Grundinteresse der Gesellschaft berührt". Das Verwaltungsgericht wird nun prüfen müssen, ob dies hier der Fall ist.

Polizeigewerkschaft: "Gefahr für Innere Sicherheit"

Die Gewerkschaft der Polizei Berlin begrüßt die Maßnahme hingegen. Sprecher Benjamin Jendro sieht darin ein richtiges Vorgehen gegen Extremisten, die eine "Gefahr für unsere Innere Sicherheit" darstellten.

Das Gericht muss nun zeitnah über die Eilanträge entscheiden. Bis dahin dürfen die Betroffenen in Deutschland bleiben. Eine endgültige Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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