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Berlin: Aggressive Pro-Palästina-Demonstration vor Gericht


Böllerwürfe und Festnahmen
Aggressive Pro-Palästina-Demonstration vor Berliner Gericht

Von dpa
22.08.2024Lesedauer: 2 Min.
22.08.2024, Berlin: Demonstranten protestieren vor dem Kriminalgericht in Berlin-Moabit gegen den Prozess gegen eine 28-Jährige. Die Frau soll den Slogan «From the river to the sea, Palestine will be free» bei einer propalästinensischen Kundgebung skandiert haben. Foto: Marion van der Kraats/dpaVergrößern des BildesDemonstranten vor dem Kriminalgericht in Berlin-Moabit: Protest gegen einen Gerichtsprozess. (Quelle: Marion van der Kraats)

In Berlin haben pro-palästinensische Aktivisten gegen einen Prozess demonstriert. Vor dem Berliner Kriminalgericht kam es zu Tumulten.

Vor dem Berliner Kriminalgericht in Moabit ist es bei einer propalästinensischen Demonstration zu Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Dutzende Demonstranten versammelten sich dort am Vormittag wegen eines Prozesses gegen eine Aktivistin.

Lautstark und aggressiv skandierten sie unter anderem die Parole "From the river to the sea, palestine wil be free" (auf Deutsch: Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein). Mehrfach gab es laute Detonationen von Böllern, die in Richtung der Polizei geworfen wurden.

Angeklagte Pro-Palästina-Aktivistin am eigenen Prozesstag festgenommen

Zu den Rednern gehörte auch die 28-jährige Frau, gegen die eigentlich der Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten beginnen sollte. Die Polizei war mit einem größeren Aufgebot vertreten und nahm mehrere Demonstranten vorläufig fest, darunter auch die Angeklagte. Andere Demonstranten versuchten, die Festnahmen zu blockieren, dabei gab es Rangeleien mit der Polizei.

Der Prozess wurde überraschend noch vor Beginn vertagt. Grund waren etwa ein Dutzend Anträge, die die Verteidigung ankündigte. Darauf war der Richter offensichtlich nicht vorbereitet. Die für die Verhandlung geplante Zeit hätte aus seiner Sicht nicht ausgereicht, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Der Prozess wurde laut Verteidigung in den November verlegt.

Die 28-Jährige soll die Parole bei einer propalästinensischen Demonstration in Berlin im März skandiert haben. Die Anklage lautet auf Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen. Das Gericht hatte zunächst im Strafbefehlsverfahren eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verhängt. Da die Frau dagegen Einspruch einlegte, soll es zur mündlichen Verhandlung kommen.

Verteidigung argumentiert mit Recht auf Meinungsfreiheit

Aus Sicht der Verteidigung erfolgte die Anklage gegen die 28-Jährige zu Unrecht. Ihre Mandantin stelle das Geschehen selbst nicht infrage, sagte Rechtsanwältin Nadija Samour. Die Parole sei jedoch nicht strafbar, sondern durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Mit ihren Beweisanträgen will die Verteidigung unter anderem die Herkunft der Parole erläutern.

Die Gerichte gehen bundesweit bislang unterschiedlich mit der Bewertung der Parole um. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es bislang nicht. Das Landgericht Mannheim hat kürzlich entscheiden, dass die Parole straflos bleibt.

In Berlin hat das Amtsgericht Tiergarten vor rund zwei Wochen eine 22-Jährige wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 600 Euro (40 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Sie hatte die Parole bei einer propalästinensischen Demonstration wenige Tage nach dem Überfall der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 angestimmt. Die Parole war laut Urteil im Kontext mit dem Terrorangriff zu sehen. Der Ausruf könne in diesem Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und als Befürwortung des Angriffs verstanden werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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