Schläge, Tritte, Flaschenwürfe Fanmeile gestürmt und Polizei attackiert – Hooligan angeklagt
Ein Fan der polnischen Nationalmannschaft soll während der Fußball-Europameisterschaft in der Berliner Fanzone randaliert haben. Vorgeworfen wird ihm gleich eine ganze Reihe brutaler Attacken.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der während eines EM-Spiels der polnischen Fußballnationalmannschaft Polizisten angegriffen haben soll. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstagvormittag mit. Der Mann soll demnach Teil einer Gruppe von etwa 150 Anhängern der Polen gewesen sein, die am 21. Juni gegen 19.10 Uhr zunächst die Berliner Fanzone am Brandenburger Tor stürmten. Zu diesem Zeitpunkt lief gerade das Spiel der polnischen Mannschaft gegen Österreich.
Der 29-Jährige und seine Begleiter hätten sich "durch massives körperliches Drängen" Zugang zur Fanzone verschafft, so die Staatsanwaltschaft weiter. Dort sei es aus der Gruppe "zu gezielten Flaschen- und Steinwürfen auf und zu Schlägen und Fußtritten gegen Polizeikräfte" gekommen. Dabei seien einige Polizisten verletzt worden.
Beschuldigter saß für mutmaßliche Vergehen in U-Haft
Der beschuldigte 29-Jährige soll nach Erkenntnissen der Ermittler eine gefüllte Plastikflasche auf einen Polizisten geworfen haben. Im Anschluss habe er einen faustgroßen Stein in Richtung eines Fahrzeugs der Einsatzkräfte geschleudert. Dass dabei keine weiteren Beamten zu Schaden gekommen sind, sei lediglich deren Schutzausrüstung zu verdanken gewesen. Noch bei seiner Festnahme habe der Beschuldigte Widerstand geleistet, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.
Dem gewaltbereiten Fußball-Fan werden nun besonders schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Bis Mittwoch habe er wegen der Vorwürfe in Untersuchungshaft gesessen, ehe er nach der Zahlung einer Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.
- Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 11. Juli 2024