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Düsseldorf: Akten versteckt – Strafe für Ex-Justizangestellte


Amtsgericht Düsseldorf
Akten von Sextäter versteckt: Strafe für Justizangestellte

Von dpa
Aktualisiert am 15.07.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0367029754Vergrößern des Bildes
Stempel und Aktenstapel in einem Büro (Symbolbild): Eine Ex-Justizangestellte soll "aus Überforderung" die Wiedervorlagefristen von Akten eigenmächtig verlängert haben. (Quelle: Björn Trotzki/imago-images-bilder)

Aus Überforderung versteckte eine ehemalige Justizmitarbeiterin Akten – mit teils gravierenden Folgen. Vom Gericht wurde sie dafür jetzt verurteilt.

Weil sie über Monate hinweg Hunderte Akten versteckt oder Wiedervorlagefristen eigenmächtig verlängert hat, ist eine ehemalige Justizangestellte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro verurteilt worden. Die 46-jährige Frau aus Köln wurde am Montag vor dem Amtsgericht in Düsseldorf wegen Verwahrungsbruchs und Strafvereitelung im Amt in zwei Fällen schuldig gesprochen.

Der Amtsrichter verhängte eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 30 Euro. Damit ging er deutlich über die vom Staatsanwalt beantragte Strafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 3.600 Euro, hinaus.

Strafverfolgung wegen Verjährung vereitelt

"Sie waren bei der Behörde zwar nur als Beschäftige angestellt, waren aber im Rahmen ihrer Arbeit als Amtsträgerin tätig", betonte der Richter in Richtung der Angeklagten. Die Frau war seit Dezember 2021 als Servicekraft in einer Geschäftsstelle der Düsseldorfer Anklagebehörde eingesetzt, die vor allem Jugendstrafsachen und Sexualdelikte bearbeitet. In der Zeit zwischen November 2022 und Juli 2023 legte sie 112 Akten den Anklägern zu spät oder gar nicht vor.

"Ich war völlig überfordert. Die Masse war zu viel, um es zu schaffen", schilderte die Angeklagte. Um Hilfe habe sie nicht gebeten. "Ich habe immer alles alleine gemacht." Als Folge ihres Tuns wurde ein Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften erheblich verzögert und in einem Fall von Kinderpornografie die Strafverfolgung wegen Verjährung sogar ganz vereitelt.

Fristlose Entlassung nach Bekanntwerden

Zunächst hatte die Frau versucht, den Wust an Akten mit Überstunden zu bewältigen. Als das nicht funktionierte, habe sie nach eigener Aussage eigenmächtig Wiedervorlagefristen der Strafakten teilweise um Monate verlängert oder Akten verschwinden lassen. Unter anderem wurden 68 Akten in einem zugeklebten Umzugskarton mit der Aufschrift "Karton bitte stehen lassen, Privatkram" gefunden. In ihrem verschließbaren Rollcontainer fanden sich weitere 44 Akten.

Nach Bekanntwerden der Fälle war die Frau vor einem Jahr von der Staatsanwaltschaft fristlos entlassen worden. "Die hohe Arbeitsbelastung bei der Justiz ist bekannt", sagte Staatsanwalt Thomas Tupait. Er hob hervor, dass die Angeklagte schon bei der Polizei alles gestanden habe. Und sie habe "offensichtlich nur aus Überforderung so gehandelt und nicht aus persönlichen Gründen Strafen vereiteln wollen."

Mit den von ihm geforderten 90 Tagessätzen wäre die Kölnerin nicht vorbestraft gewesen. Doch der Richter verhängte eine höhere Strafe. Die Angeklagte, die heute ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, akzeptierte die Strafe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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