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Berlin: Apotheker darf Ausgabe der "Pille danach" nicht verweigern


Gerichtsurteil in Berlin
Apotheker muss "Pille danach" ausgeben

Von dpa, yer

Aktualisiert am 27.06.2024Lesedauer: 1 Min.
imago 61264110Vergrößern des BildesFrau mit einer "Pille danach" (Symbolbild): Seit 2015 ist sie in Deutschland rezeptfrei erhältlich. (Quelle: epd/imago-images-bilder)
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Ein Apotheker weigerte sich mit Verweis auf sein Gewissen, die sogenannte "Pille danach" auszugeben. Ein Gericht urteilte jetzt, dass er das nicht darf.

Apotheker dürfen die Herausgabe der "Pille danach" nicht verweigern und sich dabei auf ihr Gewissen berufen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden.

Ein selbstständiger Apotheker hatte das Arzneimittel nicht vorrätig, weil er sich eigenen Angaben zufolge nicht an einer Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Mann habe die Abgabe des Medikaments deswegen wiederholt verweigert. Die Apothekerkammer Berlin hatte daraufhin ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet.

Apotheker müssen umfassende Versorgung gewährleisten

Die "Pille danach" sei ein apothekenpflichtiges Medikament, dessen Abgabe nicht aus Gewissensgründen verweigert werden dürfe, urteilte das Gericht. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten. Das Urteil hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin keine direkten Konsequenzen für den Mann.

Die "Pille danach" ist eine Hormontablette, die Frauen nach dem Geschlechtsverkehr einnehmen können, etwa wenn eine Verhütungspanne passiert ist. Die Pille soll den Eisprung verhindern oder ein paar Tage hinauszögern, damit es nicht zu einer Befruchtung der Eizelle kommt. Wenn eine Eizelle bereits befruchtet ist, kommt es durch die "Pille danach" aber nicht zu einem Schwangerschaftsabbruch. Seit 2015 ist die "Pille danach" in Deutschland ohne ärztliches Rezept in Apotheken erhältlich.

Verwendete Quellen
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