Explosionsgefahr BVG verbietet E-Roller in Bahnen und Bussen
Ein Gutachten sieht ein erhöhtes Explosionsrisiko bei Akkus von E-Rollern. Die BVG reagiert und verbannt die Gefährte – auch aus den Bahnhöfen.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verbieten die Mitnahme von E-Tretrollern in ihren Fahrzeugen. Auch in den U-Bahnhöfen sind die Gefährte bald nicht mehr erlaubt. Wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte, gilt das Verbot ab dem 1. Mai. Grund dafür sind Sicherheitsbedenken wegen der Akkus. Nicht verboten werden E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile.
Die BVG folgt mit dem Verbot einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Dieser hatte bereits Ende Februar vor niedrigen Sicherheitsstandards der Lithium-Ionen-Akkus und einem damit verbundenen erhöhten "Brand- und Explosionsrisiko" gewarnt.
Vorfälle in London, Barcelona und Madrid
Laut VDV gab es Brände und Explosionen unter anderem im ÖPNV in London, Barcelona und Madrid. Ein vom Verband beauftragter Gutachter stellte fest, dass es für die in den E-Scootern verbauten Akkus bislang keine ausreichend spezifischen Normen und Sicherheitsstandards gibt. Im öffentlichen Nahverkehr sei das Risiko etwa bei sehr schneller Rauchentwicklung besonders hoch, da man häufig nicht von einem Wagen in den nächsten gelangen könne, anders als im Fernverkehr. "Die sehr schnelle Rauchentwicklung innerhalb eines geschlossenen Raums kann daher auch innerhalb einer möglicherweise nur kurzen Restfahrzeit bis zur nächsten Haltestelle zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Fahrgäste führen", wird der Gutachter zitiert.
Die BVG will ihre Fahrgäste in den kommenden Wochen über Hinweise an den digitalen Anzeigen und über Durchsagen über das neue Verbot informieren. Man werde die technische Entwicklung von E-Tretrollern sowie neue Empfehlungen des VDV verfolgen und die Regelung in Zukunft evaluieren, heißt es vom Unternehmen.