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Berlin | Letzte Generation: Anklage nach Farbattacke auf Brandenburger Tor


Aktion der "Letzten Generation"
Farbanschlag auf Brandenburger Tor: Sechs Klimaaktivisten angeklagt

Von dpa, t-online
12.12.2023Lesedauer: 3 Min.
Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation haben das Brandenburger Tor in Berlin mit oranger Farbe angesprüht.Vergrößern des Bildes
Klimaaktivisten der "Letzten Generation" haben das Brandenburger Tor am 17. September mit Farbe angesprüht: Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berlin sechs Aktivisten angeklagt. (Quelle: Paul Zinken)

Die Farbattacken der "Letzten Generation" auf das Brandenburger Tor haben Empörung ausgelöst. Erste Klimaaktivisten sollen dafür vor Gericht kommen.

Knapp drei Monate nach der ersten Farbattacke am 17. September auf das Brandenburger Tor hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Klimaaktivisten erhoben. Den Mitgliedern der Gruppe "Letzte Generation" wird gemeinschädliche Sachbeschädigung vorgeworfen. Drei Männern und einer Frau wird zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angelastet, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Demnach wurden im Zusammenhang mit der Aktion insgesamt 14 Verfahren gegen Tatverdächtige eingeleitet. Die Ermittlungen dazu dauerten noch an.

Schwergewichtige Straftaten der Gruppe

Die Aktionen haben dazu beigetragen, dass in Berlin erneut geprüft wird, ob die Gruppe "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung einzustufen ist. Die aus ihrer Sicht "schwergewichtigeren Straftaten" der Gruppe hätten Oberstaatsanwältin Margarete Koppers dazu veranlasst, die Prüfung in Auftrag zu geben, sagte Koppers. Zudem liege inzwischen eine Entscheidung des Landgerichts München im dortigen Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München vor, erklärte Koppers.

Das Landgericht hatte im November bundesweite Durchsuchungen bei Mitgliedern der "Letzten Generation" wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für rechtmäßig erklärt. In Berlin wurde ein solcher Anfangsverdacht von der Staatsanwaltschaft bislang verneint.

Koppers betonte, der Auftrag zur Prüfung sei ergebnisoffen erfolgt. "Wir nehmen hier die Fachaufsicht wahr und setzen uns nicht an die Stelle der Staatsanwaltschaft. Wir werden die erbetene Stellungnahme analysieren. Wenn sie gut vertretbar ist, akzeptiere ich das", erklärte die Generalstaatsanwältin.

Mehr als 3.200 Fälle bei der Berliner Staatsanwaltschaft

Aktivisten der Gruppe wurden in den vergangenen Monaten bundesweit von verschiedenen Gerichten u.a. wegen Straßenblockaden, meist aber wegen anderer Delikte wie Nötigung verurteilt. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung drohen im Vergleich höhere Strafen – unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft.

Allein die Berliner Staatsanwaltschaft hat seit Beginn der Aktivitäten der Gruppe 3.234 Fälle (Stichtag: 11. Dezember) auf den Tisch bekommen, wie der Behördensprecher auf Anfrage mitteilte. Häufig richten sich die Vorwürfe gegen dieselbe Person. Dann werden mehrere Verfahren zusammengelegt.

Bislang habe die Behörde 120 Anklagen erhoben und in 1.053 Fällen eine Verurteilung per Strafbefehl beantragt, sagte der Sprecher. In 191 Fällen habe sie beim Gericht eine Entscheidung im beschleunigten Verfahren beantragt, in 54 Fällen erfolglos. Insgesamt gebe es bisher 99 rechtskräftige Verurteilungen von Klimaaktivisten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

  • Nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor gestalteten sich die Reinigungsarbeiten als schwierig und konnten erst Anfang Dezember abgeschlossen werden. Lesen Sie hier, wie hoch die Schadenssumme ist.

Für Farbattacke aus mehreren Städten angereist

Im nun angeklagten Fall zur ersten Farbattacke auf das Brandenburger Tor richtet sich die Anklage nach den Angaben gegen drei Frauen aus Hamburg (27 Jahre), Berlin (34) und Leipzig (27) sowie drei Männer aus Ravensburg (26), Stuttgart (31) und Prag (51).

Laut Anklage sollen die Hamburgerin und die Berlinerin im September mit einem präparierten Feuerlöscher nicht wasserlösliche Farbe auf eine Säule beziehungsweise Farbe auf den Boden zwischen den Säulen geschüttet und verteilt haben. Die drei anderen Klimaaktivisten sollen währenddessen versucht haben, mit einer Hebebühne auf das Wahrzeichen zu gelangen, um dort ein Transparent aufzuhängen und ebenfalls Farbe zu verteilen.

Polizisten griffen jedoch ein, um dies zu verhindern. Dabei soll es laut Anklage zu einem riskanten Einsatz von zwei Polizisten gekommen sein: Weil sich die Klimaaktivisten nicht aufhalten lassen wollten, erreichten die Beamten das Bedienpult der Hebebühne erst in mehr als zwei Metern Höhe – von außen am Fahrzeug hängend.

Wann der Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten beginnt, ist noch unklar. Zunächst muss das Gericht die Anklage zulassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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