Sexuelle Belästigung Mann fasst Kollegin an die nackten Brüste – Kündigung ist wirksam
Ein junger Mann hat einer Arbeitskollegin an die Brüste gefasst. Ein Gericht sagt: Ihm ist berechtigterweise fristlos gekündigt worden.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung eines 19-jährigen Arbeitnehmers bestätigt, der die nackten Brüste einer Kollegin ohne deren Einwilligung berührt haben soll. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatte die Kollegin über Rückenschmerzen geklagt. Mit ihrem Einverständnis habe der Kollege dann erst ihren Rücken nach Hochschieben der Kleidung abgetastet.
Der Arbeitgeber – eine Bundesbehörde – gab an, dass der Mann dann die Hände unter den geöffneten Büstenhalter geschoben habe. Er sagte den Angaben zufolge vor Gericht, dass er die Brüste der Frau unabsichtlich gestreift habe, als er versucht habe, den Büstenhalter wieder zu schließen. Deshalb ging der 19-Jährige gegen seine fristlose Kündigung gerichtlich vor – vergeblich.
Arbeitsgericht geht von Schutzbehauptung aus
Denn: Das Arbeitsgericht hielt dies für eine Schutzbehauptung. Die Schilderung der Kollegin sei dagegen glaubhaft. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sie den Mann zu Unrecht einer sexuellen Belästigung bezichtigen wolle.
Das Gericht wog die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeneinander ab und kam zu dem Schluss, dass die fristlose Kündigung wirksam sei. Gegen das Urteil kann der Arbeitnehmer noch Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen.
- Nachrichtenagenturen afp und dpa