Antrag der "Letzten Generation" Schmerzgriff der Polizei rechtens? Gericht weist Beschwerde ab
Ein Klimaaktivist ist mit einem Antrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Er wollte, dass Schmerzgriffe bei Klimablockaden für rechtswidrig erklärt werden.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Antrag eines Aktivisten der "Letzten Generation" zurückgewiesen. Er hatte erreichen wollen, dass das Gericht es für rechtswidrig erklärt, wenn die Polizei Klimaaktivisten bei Straßenblockaden mit Schmerzgriffen wegträgt. Der Antragssteller war nach eigenen Angaben selbst am 20. April mithilfe einer Handbeugetechnik von Polizisten weggetragen worden.
Wie das Verwaltungsgericht nun aber entschied, kann das Vorgehen der Polizei im Wege einer einstweiligen Anordnung nicht als rechtswidrig bezeichnet werden. Der Antrag sei unzulässig, weil die mögliche Rechtswidrigkeit einer bereits erledigten Maßnahme nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erreicht werden könne. Die Angelegenheit müsse hierfür in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Wiederholungsgefahr laut Gericht nicht nachgewiesen
Da aus dem beim Gericht vorgelegten Bildmaterial nicht darauf zu schließen sei, dass der Schmerzgriff regelmäßig erfolge und dementsprechend eine Wiederholungsgefahr bestehe, wurde der Antrag abgewiesen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Die Gruppe "Letzte Generation" macht seit vergangenem Jahr regelmäßig mit Sitzblockaden auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam. Im April hatten die Klimaaktivisten ihren Protest auf Berlins Straßen intensiviert. Hunderte Polizisten waren im Einsatz, um Blockaden aufzulösen.
Hintergrund zum Thema
In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass das Gericht entschieden habe, dass die Schmerzgriffe rechtens sind. Wir haben dies mittlerweile korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.
- Verwaltungsgericht Berlin: Pressemitteilung vom 11. Mai 2023
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa