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Urteil in Berlin: Amokfahrer vom Kurfürstendamm soll dauerhaft in Psychiatrie


Urteil in Berlin
Amokfahrer vom Kurfürstendamm muss dauerhaft in Psychiatrie

Von afp, dpa, yer

Aktualisiert am 21.04.2023Lesedauer: 1 Min.
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Blumen an Tatort der Amokfahrt: Eine Lehrerin aus Hessen starb bei der Tat. (Quelle: IMAGO/Olaf Wagner)
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Der Berliner Amokfahrer Gor H. ist schuldunfähig. Er soll deshalb dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Rund zehn Monate nach einer tödlichen Amokfahrt auf dem Berliner Kurfürstendamm soll der 30-jährige Fahrer dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das Landgericht in der Hauptstadt verurteilte Gor H. am Freitag in einem sogenannten Sicherungsverfahren, in dem es unter anderem um den Vorwurf des Mordes sowie 16 Fälle des versuchten Mordes ging. Der Mann leidet jedoch an einer paranoiden Schizophrenie und ist deshalb schuldunfähig.

Das Gericht verhängte außerdem eine lebenslange Führerscheinsperre gegen Gor H. Mit ihrem Urteil folgte der Richter dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Nach Überzeugung des Gerichts ist der Mann am 8. Juni 2022 in einem psychotischen Zustand mit einem Auto auf dem Kurfürstendamm und der Tauentzienstraße mit Absicht in Menschengruppen gefahren.

Besonders betroffen war eine Schulklasse aus Bad Arolsen in Nordhessen. Eine 51 Jahre alte Lehrerin starb noch am Tatort, ihr Kollege (53) sowie elf Schülerinnen und Schüler wurden verletzt. Auch eine 14-Jährige gehörte zu den Betroffenen. Weitere Opfer waren eine schwangere Frau sowie zwei 29 und 31 Jahre alte Männer.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen afp und dpa
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