PR-Stunt mit Matthias Schweighöfer misslingt Fake-Überfall: Polizei ermittelt gegen Madame Tussauds
Das Madame Tussauds meldete, dass die Wachsfigur von Matthias Schweighöfer gestohlen wurde. Weil das nicht stimmt, ermittelt jetzt die Polizei.
Dem Berliner Ableger des Wachsfigurenkabinetts Madame Tussauds fliegt eine PR-Aktion um die Ohren. Am Sonntag hatte das Museum auf Instagram ein angebliches Video einer Überwachungskamera veröffentlicht, auf dem zu sehen war, wie die Wachsfigur von Schauspiel-Star Matthias Schweighöfer gestohlen wurde. Später stellte sich heraus: Die Aktion ist ein PR-Gag. Die Berliner Polizei hat Ermittlungen aufgenommen, weil der Verdacht des Vortäuschens einer Straftat vorliegt.
Eine Sprecherin der Berliner Polizei sagte t-online, dass Einsatzkräfte der Polizei am Sonntag wegen des Videos bei Madame Tussauds vor Ort gewesen seien, um wegen des angeblichen Diebstahls zu ermitteln. Zu dem Video, in dem vermummte Personen die Schweighöfer-Figur wegtragen, hatte das Museum auf Instagram geschrieben: "Am frühen Sonntagmorgen sind zwei Personen in das Madame Tussauds Berlin eingebrochen und haben die Wachsfigur von Matthias Schweighöfer gestohlen." Auch Schweighöfer selbst teilte die Information über den angeblichen Einbruch in seiner Instagram-Story, die mittlerweile nicht mehr abrufbar ist.
"PR-Stunt als Vorbereitung auf eine coole Aktion"
Vor Ort stellte sich laut Polizeisprecherin heraus, dass es den Diebstahl nicht gegeben habe. Deswegen seien Ermittlungen gegen die Personen aufgenommen worden, die für das Video verantwortlich sind.
Das Video ist am Montagnachmittag immer noch auf der Instagram-Seite des Madame Tussauds zu finden. Dabei steht mittlerweile die Aufklärung. Es handle sich um "einen von uns initiierten PR-Stunt als Vorbereitung auf eine coole Aktion". In den Kommentaren unter dem Post äußern viele Nutzer den Verdacht, dass die Moderatoren Joko und Klaas hinter der Aktion stecken könnten. Schweighöfer tritt häufiger in Formaten der beiden auf.
Wider besseres Wissen eine Straftat vorzutäuschen, ist nach Paragraf 145d des Strafgesetzbuchs strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
- Telefonat mit einer Sprecherin der Berliner Polizei
- instragram.com: Post von tussaudsberlin
- dejure.org: Paragraf 145d Strafgesetzbuch