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Klima-Volksentscheid in Berlin: Alle Infos zur Abstimmung | Überblick


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Volksentscheid hat begonnen
"Berlin 2030 Klimaneutral": Was Sie wissen sollten


Aktualisiert am 26.03.2023Lesedauer: 4 Min.
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Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral: Das Bündnis Klimaneustart will, dass Berlin schon vor 2045 klimaneutral wird. (Quelle: IMAGO)

Die Berlinerinnen und Berliner können per Volksentscheid abstimmen, ob ihre Stadt bereits 2030 klimaneutral werden soll.

Das Bündnis "Klimaneustart" hat ganz Berlin mit giftgrünen Postern plakatiert und über Wochen hinweg Unterschriften gesammelt – so lange, bis es durch das Volksbegehren einen Volksentscheid erwirken konnte: Mit dem Ziel, dass Berlin schon im Jahr 2030 klimaneutral wird und nicht wie bisher gesetzlich geregelt erst 2045.

Um die Klimaneutralität binnen sieben Jahren zu erreichen, soll das aktuelle Klimaschutz- und Energiewendegesetz des Landes einem neuen weichen. Diesem Vorhaben stimmten laut einer Umfrage im Februar 46,3 Prozent der befragten Berliner und Berlinerinnen zu. Jetzt können die Bürgerinnen und Bürger abstimmen. Alle Informationen zum Volksentscheid lesen Sie hier.

Worüber wird genau abgestimmt?

Klimaneutralität bedeutet, dass sich die Menge der in Berlin produzierten Treibhausgase und die Menge der in Berlin abgebauten Treibhausgase aufwiegen. Damit soll Berlins Beitrag zum weltweiten Anstieg der Klimaerwärmung minimiert werden.

Weil sich das Klima gegenüber der vorindustriellen Zeit fortschreitend erwärmt, wurde bereits im Jahr 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris ein Klimaschutzabkommen beschlossen. Es soll die Klimaerwärmung aufhalten und auf 1,5 Grad begrenzen.

Allerdings schätzt die Bürgerinitiative "Klimaneustart" die Maßnahmen, die Berlin per Gesetz getroffen hat, um dieses Ziel zu erreichen, als nicht weitreichend genug ein. Mit dem Volksentscheid können die Bürgerinnen und Bürger Berlins nun selbst über die neuen Gesetzesvorschläge zum Erreichen der Pariser Klimaziele abstimmen.

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Wie sieht das aktuelle Energiewendegesetz aus?

Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz soll den gesetzlichen Rahmen bilden, damit das Land Berlin bis 2045 klimaneutral sein wird. Das bedeutet, klimaschädliche CO2-Emissionen sollen bis 2030 zunächst um 70 Prozent und bis 2040 um 90 Prozent reduziert werden im Vergleich zu den Ausstößen im Jahr 1990. So sollen die vereinbarten Klimaschutzziele des Pariser Klimaschutzabkommens eingehalten werden.

2021 gab es durch das damalige Berliner Abgeordnetenhaus bereits einige Neuerungen des Gesetzes. Darin wurde eine Anhebung der Berliner Klimaschutzziele verabschiedet und es wurden Klimaschutzvorgaben für öffentliche Gebäude und Fahrzeugflotten sowie regulative Schritte hin zu einer CO2-freien Fernwärmeversorgung formuliert.

Zudem hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Verordnung über die Berechnung von sogenannten Klimaschadenskosten erlassen, die im Juni 2022 in Kraft getreten ist.

Ja oder Nein – Was würde sich ändern?

Dennoch ist sich das Bündnis "Klimaneustart" sicher, dass das geltende Energiewendegesetz auch mit den verabschiedeten Neuerungen nicht ausreichen wird, um dem Klimawandel rechtzeitig entgegenzuwirken und das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten. Stattdessen fordern sie mit dem Volksentscheid, die Klimaneutralität Berlins bereits 15 Jahre früher zu erreichen, und zwar durch folgende Gesetzesänderungen:

  • Senkung des CO2-Ausstoßes bis zum Jahr 2025 um 70 Prozent gegenüber 1990
  • Senkung des CO2-Ausstoßes bis zum Jahr 2030 um 95 Prozent gegenüber 1990
  • Ausweitung der Senkungsanstrengungen auf alle Treibhausgase – nicht nur auf Kohlenstoffmonoxid
  • Ein monatlicher Zuschuss durch das Land Berlin soll den durch die Gesetzesänderung für die Mieter und Mieterinnen entstehenden Anstieg der Energiekosten finanziell abfedern
  • "Klimaschutzziele" sollen zu "Klimaschutz-Pflichten" werden
  • Klimafreundliche Renovierung aller öffentlichen Gebäude bis 2030
  • Erneuerbare Energien sollen auf, an beziehungsweise in öffentlichen und privaten Gebäuden verstärkt erzeugt und genutzt werden

Wie teuer ist Klimaneutralität?

Laut Senat sei es "nicht seriös", die Kosten der Klimaneutralität für das Land Berlin ausschließlich auf der Grundlage der neuen Gesetzesvorschläge zu berechnen. Sie sind vielmehr abhängig von Klimaschutzbestrebungen und Rahmenbedingungen, die auf Bundes- und EU-Ebene getroffen werden. Schätzt man konservativ, dürfte es sich um gesamtwirtschaftliche Investitionskosten in zweistelliger Milliardenhöhe handeln.

Was davon aus dem Berliner Landeshaushalt kommen müsste, kann laut Senat derzeit ebenfalls nicht eingeschätzt werden. Langfristig können vermiedene Klimaschäden, Energieeinsparungen und positive Effekte auf den Arbeitsmarkt aber auch Kosten senken.

Wie steht der Senat zum Volksbegehren?

Grundsätzlich unterstützt der Senat die Absicht des Volksentscheides, die Pariser Klimaziele durch verstärkten Klimaschutz zu erreichen. In den Vorschlägen zur Gesetzesänderung sieht er aber "keine geeigneten Mittel zu diesem Zweck". Im Gegenteil: Sie erscheinen dem Senat als kontraproduktiv und unerreichbar, wenn sie entkoppelt von den Klimaschutzzielen auf Bundes- und EU-Ebene stattfinden.

Berlin sei zudem bei der klimaneutralen Energieversorgung auf den Import aus anderen Bundesländern angewiesen und könne keine CO2-Emissionsquellen außer Betrieb nehmen, solange höherrangiges Bundes- oder Europarecht ihren Weiterbetrieb erlaubt, zum Beispiel bei Öl- und Gasheizungen oder Kraftwerken und Anlagen mit gültiger Betriebsgenehmigung.

Möglichkeiten zur schnelleren Erreichung der Klimaziele sieht der Berliner Senat hingegen in verbessertem Ordnungs- und Mietrecht sowie in umfassender Bundesförderung für warmmietenneutrale Sanierungen und bezahlbare Bestandsmieten.

Wer darf über die Klimaneutralität 2030 abstimmen?

Abstimmen dürfen in Berlin alle, die auch bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus stimmberechtigt waren: Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und ihr Hauptwohnsitz muss seit mindestens drei Monaten in Berlin gemeldet sein. Das sind etwa 2,4 Millionen Menschen.

Die Stimmen dafür oder dagegen können vor Ort im Wahllokal abgegeben werden. Außerdem war eine Briefwahl möglich. Weitere Informationen dazu sind zu finden beim Bezirkswahlamt oder auf der Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale sind am 26. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Anschließend wird ausgezählt.

Die Mehrheit der Abstimmenden allein reicht für die Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes noch nicht aus. Eine Gesetzesänderung braucht mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten, also knapp 608.000 Bürgerinnen und Bürger, die auf dem Wahlzettel das Kreuz bei "Ja" machen.

Verwendete Quellen
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