Überhitzter Wohnungsmarkt Warum Berliner Mieter nun etwas durchatmen können
Die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt bleibt zwar angespannt. Doch der Senat hat nun eine wegweisende Entscheidung getroffen.
Rund 1,5 Millionen Berliner Haushalte sollen auch in den kommenden Jahren vor allzu heftigen Mieterhöhungen bewahrt werden. Der Senat verlängerte dazu am Dienstag eine Regelung, wonach die Mieten in bestehenden Verträgen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden dürfen. Diese sogenannte Kappungsgrenze gilt laut Senatsverwaltung seit 2018 und wäre in diesem Jahr ausgelaufen – die Verlängerung gilt nun für weitere fünf Jahre bis 2028.
Der Berliner Senat nutzt für die Maßnahme zum Mieterschutz eine Möglichkeit, die der eigentlich für das Mietenrecht zuständige Bund den Ländern eingeräumt hat. Sie können Gebiete mit einem sogenannten angespannten Wohnungsmarkt bestimmen, in denen die Kappungsgrenze greift. Lesen Sie hier, was die Kappungsgrenze bei Mieten bedeutet.
Für rund 350.000 Mieter kommunaler Wohnungen in Berlin greifen zusätzliche Schutzmechanismen. Bis Ende dieses Jahres gilt für sie ein Moratorium, das einen Mietanstieg weitgehend verhindert.
- Nachrichtenagentur dpa
- berlin.de: Mitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 14. März 2023