Prozess gegen Klimademonstrant Nach Autobahnblockade: Aktivist muss keine Strafe zahlen
Seit Mitte des Jahres gab es vermehrt Proteste, bei denen sich Aktivisten auf Straßen festgeklebt haben. Nun kommt es zur ersten Verurteilung in Berlin.
Ein junger Mann ist vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen einer Straßenblockade verurteilt worden. Wiederholt hatten sich Aktivisten in Berlin an Straßen und Autobahnen mit ihren Händen festgeklebt, um auf die Dringlichkeit der Klimakrise aufmerksam zu machen.
Im ersten Prozess nach den Straßenblockaden von Klimademonstranten in Berlin ist ein Aktivist verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten entschied, dass sich der 20-Jährige der Nötigung schuldig machte. Das Gericht verurteilte den jungen Mann zu 60 Stunden Freizeitarbeit.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 1.500 Euro beantragt und dafür plädiert, den 20-Jährigen nach dem Erwachsenenstrafrecht wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu verurteilen. Das Gericht sah den Vorwurf des Widerstands aber nicht als bewiesen an. Es wandte aufgrund des Alters des Mannes das mildere Jugendstrafrecht an. Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt.
Berlin: Bundesweit erstes Mitglied der Gruppe "Letzte Generation" verurteilt
Der 20-Jährige hatte eingeräumt, sich im Juni dieses Jahres an einer Aktion der Gruppe "Letzte Generation" beteiligt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft hatte er sich mit sechs weiteren Menschen in den Morgenstunden auf die Stadtautobahn A100 in Berlin-Wedding gesetzt und mit Klebstoff an der Fahrbahn festgeklebt.
Ursprünglich war gegen den 20-Jährigen ein Strafbefehl über 450 Euro Geldstrafe erlassen worden. Weil der Aktivist dagegen aber Einspruch eingelegt hatte, kam es zu einer mündlichen Verhandlung. Es sei der erste Prozess dieser Art bundesweit, hieß es übereinstimmend vom Gericht und der Gruppe "Letzte Generation".
- Nachrichtenagentur dpa