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Köln: Vater wollte seine Kinder ohne Wissen der Mutter in den Iran bringen


Vater mit falschem Dokument
Kinder riefen am Flughafen nach Mutter – Straftat verhindert

Von dpa
03.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Bundespolizisten im Aiport Köln/ Bonn (Symbolbild): Aufmerksame Beamte konnten hier am Dienstag drei Kindern helfen.Vergrößern des Bildes
Bundespolizisten im Aiport Köln/ Bonn (Symbolbild): Aufmerksame Beamte konnten hier am Dienstag drei Kindern helfen. (Quelle: Christoph Hardt/imago-images-bilder)

Ein Vater wollte seine drei Kinder ohne Wissen der Mutter in den Iran bringen – doch sein Plan ging nicht auf.

Ein 36-jähriger Vater aus dem Irak wurde von der Bundespolizei daran gehindert, mit seinen drei Kindern ohne das Einverständnis der Mutter in den Iran auszureisen. Der Vorfall ereignete sich am Dienstag am Flughafen Köln/Bonn.

Der Mann und seine Kinder passierten zunächst problemlos die Sicherheitskontrolle des Flughafens. Doch die Situation änderte sich, als die Kinder mehrfach auf Arabisch nach ihrer Mutter riefen. Eine aufmerksame Mitarbeiterin hörte die Rufe und alarmierte daraufhin die Bundespolizei.

Diese leitete sofort Untersuchungen ein, die den Verdacht bestätigten: Der Vater, der in den Niederlanden lebt, wollte die Kinder ohne Zustimmung der Mutter ins Ausland bringen. Die Folgeermittlungen ergaben zudem, dass der 13-jährige Sohn seit einem Monat beim Vater wohnte. Die beiden Töchter des Paares im Alter von zehn und acht Jahren lebten bei ihrer 32-jährigen Mutter, ebenfalls in den Niederlanden.

Vater mit gefälschter Einverständniserklärung

Es stellte sich heraus, dass der Vater die Mutter dazu gebracht hatte, eine vermeintliche Vollmacht für einen Arztbesuch zu unterschreiben. Dieses Dokument nutzte er als gefälschte Einverständniserklärung für seine geplante Ausreise mit den Kindern.

Glücklicherweise konnte sein Plan rechtzeitig vereitelt werden: Noch am selben Abend konnten die Kinder wieder mit ihrer Mutter vereint werden. Der Vater muss sich nun wegen Entziehung Minderjähriger und Fälschung beweiserheblicher Daten verantworten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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