SUVs werden zur Kasse gebeten Bewohnerparken wird ab dem 1. Mai teurer

Ab Mai berechnet Aachen die Parkgebühren für Anwohner neu – je größer das Auto, desto teurer wird es. Wer betroffen ist und was sich sonst ändert.
Neue Regeln für das Bewohnerparken: Ab dem 1. Mai berechnet die Stadt die Gebühren künftig nach dem Platz, den ein Auto im Straßenraum beansprucht. Für jeden belegten Quadratmeter werden dann 30 Euro fällig, hinzu kommt eine pauschale Verwaltungsgebühr von 15 Euro. Das hat die Stadt am Freitag (11. April) mitgeteilt.
Ziel der neuen Gebührensatzung sei es, den wirtschaftlichen Wert öffentlicher Parkflächen besser abzubilden, sagt die Stadt. Grundlage ist eine gesetzliche Neuregelung aus dem Jahr 2020, mit der der Bund den Kommunen größere Spielräume bei der Gebührenfestlegung eingeräumt hat. In Nordrhein-Westfalen wurde das entsprechende Landesrecht 2022 angepasst – seither dürfen Städte wie Aachen eigene Gebührenordnungen aufstellen.
Größere Autos, höhere Kosten
Die Bemessungsgrundlage ist nun die Fläche des Autos, also Länge mal Breite. Wer ein großes Fahrzeug besitzt, zahlt entsprechend mehr. Die bisher pauschale Jahresgebühr wird damit durch ein gestaffeltes System ersetzt, das laut Stadt den tatsächlichen Flächenverbrauch berücksichtigen soll. Der Antrag kann für drei, sechs oder zwölf Monate gestellt werden.
Neben der Preisänderung hat die Stadt auch den Kreis der Berechtigten erweitert. Ab Mai erhalten auch Auszubildende ohne ÖPNV-Abonnement, Menschen mit Auto-Abos sowie Personen mit Zweitwohnsitz einen Bewohnerparkausweis – sofern sie nachweisen können, dass sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen. Voraussetzung bleibt ein gemeldeter Wohnsitz in einer Bewohnerparkzone.
Online-Antrag möglich – alte Ausweise bleiben gültig
Die Beantragung ist online über das Serviceportal der Stadt Aachen möglich. Wer Hilfe bei der Anmeldung oder beim BundID-Konto benötigt, kann sich unter der Rufnummer 115 an das Servicecenter Call Aachen wenden. Auch eine persönliche Beantragung im Bürgerservice bleibt möglich.
Bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise behalten bis zum Ende ihrer Laufzeit ihre Gültigkeit. Eine Nachforderung auf Basis der neuen Gebühren wird es nicht geben. Wer seinen Ausweis ab dem 1. Mai ändert oder neu beantragt, fällt jedoch unter die neue Regelung. Anträge auf Verlängerung sind frühestens einen Monat vor Ablauf des alten Ausweises möglich.
- Pressemitteilung der Stadt Aachen vom 11. April 2025 (per E-Mail)