Versuchter Totschlag und Drogenhandel Prozess gegen Kevin P.: Öffentlichkeit ausgeschlossen
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Vor dem Landgericht Aachen beginnt der Prozess gegen Kevin P. Der 38-Jährige ist wegen versuchten Totschlags und Drogenhandels angeklagt. So läuft der Auftakt ab.
Vor dem Landgericht Aachen beginnt am Donnerstag, 13. Februar, der Prozess gegen Kevin P. Der 38-Jährige muss sich unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Sicherheitsmitarbeiter in der Aachener Antoniusstraße zehnmal grundlos auf Männer eingeschlagen zu haben – teils mit einem Baseballschläger oder einem Schlagstock.
Ein besonders schwerer Vorfall soll sich im Dezember 2023 ereignet haben, als Kevin P. einen Mann nach einem Streit mit einer Prostituierten mit Faustschlägen und einem Baseballschläger schwer verletzt haben soll. Laut Anklage soll er dabei auch den Tod des Opfers in Kauf genommen haben.
Ex-Alemannia-Aufsichtrat und Cheftrainer sind geladen
Zusätzlich soll der Angeklagte einige seiner Taten gefilmt und die Videos per WhatsApp verbreitet haben. In diesem Zusammenhang wurden Funktionäre von Alemannia Aachen als Zeugen geladen. Unter ihnen sind Cheftrainer Heiner Backhaus und Aufsichtsratsvorsitzender Marcel Moberz.
Dieser stand auch bereits selbst im Fokus der Ermittlungen, als in der vergangenen Woche auf der Suche nach dem Video auf seinen Mobilgeräten sein Haus durchsucht wurde. Moberz ist daraufhin am Mittwoch, einen Tag vor Verhandlungsbeginn, von seinem Amt zurückgetreten.
Neben den Gewaltvorwürfen ist Kevin P. auch wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln angeklagt. Er soll vor fünf Jahren ein Drogengeschäft mit mehr als drei Kilogramm Amphetamin organisiert und dafür ein Kryptohandy, also ein abhörsicheres Mobiltelefon, genutzt haben. Zudem soll er im Sommer 2024 unerlaubt einen Schlagring besessen haben. Das Urteil wird am 13. März erwartet.
Prozess gegen Kevin P.: Verteidiger lässt Öffentlichkeit zunächst ausschließen
Zu Beginn des Prozesses am Donnerstag stellte Kevin P.s Verteidiger Subai Momen einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Warum, das fragte sich auch die Staatsanwältin. Sie konnte es zunächst nicht verstehen, da die Anklageschrift ohnehin an die Öffentlichkeit gelangt war. Nach einer Beratungszeit wurde aber entschieden, die Öffentlichkeit zunächst auszuschließen – Medienvertreter zeigten sich verwundert über die Entscheidung. Danach sollte es aber öffentlich weitergehen.
Der Richter erklärte anfangs, dass wegen Vorerfahrungen in ähnlichen Fällen, einem umfangreichen Zeugenprogramm und dem großen Medieninteresse 11 Termine für den Prozess angesetzt sind.
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