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Aachen: Mietpreisbremse gilt bald auch hier


NRW-Landesregierung treibt Ausweitung voran
Mietpreisbremse greift ab März auch in Aachen

Von t-online, kk

Aktualisiert am 29.01.2025 - 07:30 UhrLesedauer: 2 Min.
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Altbauten in der Johanniterstraße (Archivbild): In Aachen gibt es hohe Mietpreise und begrenztes Bauland. (Quelle: IMAGO/Schoening)
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Bald gilt die Mietpreisbremse auch für Aachen. Die NRW-Landesregierung weitet diese Regelung auf insgesamt 57 Kommunen aus – neben Aachen ist darunter auch Düren.

Ab März 2025 greift in Aachen die sogenannte Mietpreisbremse. Die NRW-Landesregierung weitet die Regelung auf 57 Kommunen aus, darunter neben Aachen auch Düren, Bielefeld, Dortmund, Krefeld und Paderborn. Damit reagiert das Bau- und Wohnungsministerium auf die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt.

Aachen zählt laut einem Gutachten des Ministeriums zu den Regionen mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt. Faktoren wie hohe Mietpreise und begrenztes Bauland tragen dazu bei. In bestehenden Mietverhältnissen dürfen Mieten künftig nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen statt regulär 20 Prozent.

Zudem wird der Kündigungsschutz verbessert: Nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen darf erst nach acht Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, statt wie bisher nach drei Jahren. Von der neuen Landes-Verordnung sollen viele Mieter in Aachen profitieren können.

Mieterhöhunghen sollen bei Neuvermietung begrenzt werden

Wenn jemand eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete außerdem nicht viel höher sein als bei ähnlichen Wohnungen in der Gegend. Genauer: Der Vermieter darf höchstens zehn Prozent mehr verlangen als den Durchschnittspreis, die sogenannte „ortsübliche Vergleichsmiete“.

Ziel der neuen Verordnung ist es, bei Neuvermietungen Mieterhöhungen zu begrenzen. Mieten in bestimmten Gegenden sollen nicht mehr so stark ansteigen, dass sich Menschen, die etwas weniger Geld verdienen, Wohnen an diesem Ort nicht mehr leisten können. Zudem soll die Verordnung Schutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bieten, etwa durch eine verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren.

Ausnahmeregelungen betreffen etwa modernisierte Wohnungen

Es gibt aber Ausnahmeregelungen. Diese betreffen zum einen neue Wohnungen. Wenn ein Haus etwa nach 2014 errichtet wurde, greift die Mietpreisbremse hier nicht. Zum anderen betreffen die Ausnahmeregelungen komplett modernisierte Wohnungen: Vermieter, die viel Geld in die Wohnung gesteckt haben, dürfen laut Gesetz auch mehr verlangen. Auch für bereits bestehende Mieten gilt die Bremse nicht. Wenn die alte Miete schon über der Grenze lag, darf der Vermieter diese auch weiterhin verlangen. Bislang greift die Mietpreisbremse erst in 18 Kommunen – darunter Köln, Bonn und Düsseldorf.

Verwendete Quellen

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