Anschließende Sicherungsverwahrung Pädokrimineller kommt nach seiner Haft nicht frei
Das Aachener Landgericht ordnet an, dass ein verurteilter 74-Jähriger nach seiner Gefängnisstrafe nicht freikommt. Er hatte mehrere junge Mädchen sexuell missbraucht.
Vor dem Aachener Landgericht ist am Mittwoch (4. Dezember) das Urteil zur Sicherheitsverwahrung gegen einen verurteilten Sexualstraftäter gefallen. Der 74-jährige Mann komme nach seiner Freiheitsstrafe von neun Jahren nicht frei, teilte eine Sprecherin des Landgerichts auf Anfrage von t-online mit.
Bei der rechtskräftigen Verurteilung im Mai 2023 sei die Sicherheitsverwahrung angeordnet worden, die besonders gefährliche Straftäter nach ihrer Haft verbüßen müssen. Der Dürener habe im Anschluss Revision eingelegt. Deswegen habe neu verhandelt werden müssen, ob er nach seiner Haftstrafe entlassen wird, sagte die Sprecherin.
Der Angeklagte habe in Düren von 2018 bis 2022 fünf Mädchen zwischen drei und elf Jahren sexuell missbraucht. In 34 Fällen sei gegen ihn ermittelt worden. Erschwerend sei dazugekommen, dass er seine Taten fotografiert und gefilmt hatte. Die Kinder hätten aus dem Bekanntenkreis des 74-Jährigen gestammt, berichtet die Sprecherin.
- Anfrage beim Landgericht Aachen