Kurz vor Unterhaching-Spiel Alemannia erteilt Fan-Gruppierung "Yellow Connection" Stadionverbot
Alemannia Aachen hat der Fan-Gruppierung "Yellow Connection" Stadionverbot erteilt. Das geht aus einer Stellungnahme der Gruppe am Mittwochabend hervor.
Die Vereinsführung von Alemannia Aachen hat der Fan-Gruppierung "Yellow Connection" kurz vor dem 3:1 Heimsieg gegen die SpVgg Unterhaching am Mittwochabend, den 23. Oktober 2024, Stadionverbot erteilt. Das teilte die Gruppe in einer Stellungnahme am späten Mittwochabend mit.
Vier Stunden vor dem Anpfiff sei der Gruppe via Mail der Zutritt zum Stadion und insbesondere zur Werner-Fuchs-Tribüne, dem Stehblock auf dem Tivoli, "bis auf Weiteres" verboten worden, erklärt die Gruppe in ihrer Stellungnahme. Die Dauerkarten der Gruppen-Mitglieder seien gesperrt worden. Außerdem seien kritische Kommentare gegenüber dem Verein in den sozialen Kanälen entfernt worden, führt die "Yellow Connection" weiter aus.
Seit Sommer: Konflikt zwischen Vereinsführung und Ultra-Gruppe
Vorausgegangen war ein Konflikt zwischen der Vereinsführung der Alemannia und der "Yellow Connection", der seit Sommer andauert und in dessen Folge die Gruppe die Heimspiele boykottiert hatte. Ein wesentlicher Streitpunkt war ein zweites Mikrofon, das der Verein der Gruppe verwehrt hatte. Am 22. Oktober 2024 hatte die "Yellow Connection" deswegen bereits eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie die aus ihrer Sicht mangelnde Kommunikation der Vereinsführung kritisiert haben.
Die Alemannia antwortete einen Tag später ebenfalls mit einer Stellungnahme, in der man wiederum der Fan-Gruppierung vorwarf, klärende Gespräche zu blockieren und sogar versucht zu haben, die Vereinsführung zu erpressen. Dem widerspricht die "Yellow Connection" in ihrem neusten Statement ebenfalls.
Die Fan-Gruppierung "Yellow Connection" ist seit zehn Jahren in der Fanszene der Alemannia aktiv.
- alemannia-aachen.de: "Stellungnahme von Alemannia Aachen zur aktuellen Situation mit der "Yellow Connection" vom 23. Oktober
- yc2014.de: "Stadionverbot" vom 23. Oktober 2024