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Aachen: Diese kreativen Kennzeichen sind auf den Straßen besonders beliebt


Rockband, Provokation und Drogenmilieu
Diese kreativen Kennzeichen sind besonders beliebt

Von t-online, kk

19.09.2024 - 15:56 UhrLesedauer: 1 Min.
imago images 116896987Vergrößern des BildesDas Auto-Kennzeichen "AC-AB" sieht man in Aachen häufig (Archivbild): Wie oft wurden die Dauerbrennerkennzeichen in der Region zugelassen? (Quelle: Wassilis Aswestopoulos via www.imago-images.de)

Diese Auto-Kennzeichen sind in Aachen der absolute Renner, ob wegen ihrer Häufigkeit oder Kreativität. Ein Potpourri der außergewöhnlichsten Abkürzungen.

Bestimmte Auto-Kennzeichen fallen in Aachen einfach auf. Entweder, weil man sie auf den Straßen der Städteregion besonders häufig sieht, oder weil sie das AC-Kürzel besonders kreativ ergänzen – auf einige Kennzeichen trifft beides zu

Ein Dauerbrenner ist in Aachen das Kennzeichen "ACDC", eine Anspielung auf die australische Hardrockband der Brüder Angous und Malcolm Young. Dieses Kennzeichen ist bisher 1943 Mal zugelassen, informiert das Straßenverkehrsamt.

Eine Rockband liegt auf dem Spitzenplatz, darauf folgt eine Provokation

Nur knapp dahinter liegt das provokante Kennzeichen "ACAB" – ein Akronym für den englischen Ausspruch "All Cops Are Bastards". Sinngemäß wird das übersetzt mit "Alle Bullen sind Schweine". Der Ausspruch stammt aus Jugendsubkulturen und wird vor allem unter Punks, Hooligans und Skinheads verwendet. In Aachen wurde das Kennzeichen laut Straßenverkehrsamt 1708 Mal zugelassen.

Exakt 1000 Mal zugelassen wurde das Kennzeichen "ACHT". Und 445 Mal das Kennzeichen "ACID", der englische Begriff für Säure, der umgangssprachlich auch die Droge LSD bezeichnet.

Melden Leute von außerhalb ihr Auto extra in Aachen an, um eines der begehrten Kennzeichen zu bekommen?

Hartnäckig hält sich das Gerücht, Menschen würden – nur um eines dieser besonderen Kennzeichen zu erhalten – ihr Auto in Aachen anmelden. Holger Benend, Sprecher der Städteregion Aachen sagt allerdings, dass das ein Irrglaube sei.

"Dies ist rechtlich nicht zulässig", sagt Benend. Die Zulassung eines Fahrzeugs sei bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Diese sei immer die Behörde im Bereich des Hauptwohnsitzes des Antragstellers.

Verwendete Quellen
  • Anfrage beim Straßenverkehrsamt
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