Ausnahmen für Autofahrer Die Stadt gibt neue Regeln für den Karlsgraben bekannt
Die Stadt Aachen hat ihre Regelungen zur Durchfahrt am Karlsgraben angepasst und präzisiert. Neue Ausnahmegenehmigungen begünstigen einige Autofahrer.
Es wird Ausnahmen geben: Die Stadt Aachen hat jetzt neue Regelungen für Autofahrer, die den Grabenring am Karlsgraben queren wollen, bekannt gegeben. Von der Ausnahmeregelung betroffen sind: soziale Dienste, Handwerksbetriebe und in begründeten Fällen auch Einzelpersonen. Ziel sei es aber weiterhin, den Verkehr an den "Lenkungspunkten" so weit wie möglich zu begrenzen, teilt die Stadt Aachen mit.
Soziale Dienste und Handwerk
Falls eine Durchfahrt zwingend nötig ist, können Soziale Dienste und Handwerksbetriebe künftig Ausnahmegenehmigungen für ihre Fahrzeuge beantragen, teilt die Stadt Aachen mit. Die Anträge ließen sich mit Parkausweisen kombinieren.
Die Kosten für Parkausweis und Ausnahmegenehmigung sollen für ein Fahrzeug auf 155 Euro pro Jahr festgelegt werden. Der Parkausweis schlage in Zukunft mit 120 Euro, die Ausnahmegenehmigung mit 35 Euro im Jahr zu Buche.
Lieferverkehr und Handwerk
Für Liefer- und Ladefahrzeuge, die Waren zu Geschäften transportieren, gibt es weiterhin direkte Durchfahrtsrechte – zu erkennen an der "Lieferverkehr frei". Gewerbetreibende können in diesem Rahmen auch Privatpersonen beliefern. Das gilt auch für Handwerker, die Material zu ihren Kunden bringen. Für all diese Fahrten ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die Beschilderung genügt.
Ferner haben Handwerksbetriebe die Möglichkeit, für den Einsatz bei Notfällen eine Ausnahmegenehmigung für die Durchfahrt an den Lenkungspunkten in der Innenstadt zu erhalten. Dazu müssen die Betriebe in einem einfachen Verfahren typische Notfallsituationen beschreiben.
Wie bei den sozialen Diensten lassen sich die Anträge für Handwerkerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen auf Wunsch miteinander verknüpfen. Die Ausnahmegenehmigung kostet 35 Euro jährlich. Handwerkerparkausweise kosten zurzeit 120 Euro jährlich pro Fahrzeug.
Einzelfall-Regelungen
Zusätzlich können auch Anwohner und mobilitätseingeschränkte Personen in besonderen Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dazu genügt ein formloser Antrag ohne die Benennung von Gründen. Die Genehmigung wird jeweils für ein Jahr erteilt und muss dann neu beantragt werden.
Freie Fahrt für ÖPNV und Rettungsdienste
Auch Busse, Taxen, Fahrräder und E-Scooter erhalten per Zusatzbeschilderung freie Fahrt an den Lenkungspunkten. Sonderfahrzeuge wie Müllentsorgung, Polizei, Feuerwehr oder Katastrophenschutz behalten ihre Sonderrechte laut Straßenverkehrsordnung.
Neues Mobilitätskonzept
Diese Maßnahmen sind Teil des neuen Mobilitätskonzepts, das die Verkehrsführung in der Aachener Innenstadt umweltfreundlicher und sicherer gestalten soll. Der Verkehr zwischen fünf neu definierten Erschließungsbereichen wird künftig über den Alleenring geleitet, eine direkte Durchfahrt ist nicht mehr möglich.
- Pressemitteilung der Stadt Aachen vom 11. September 2024 (per E-Mail)